Komplexsanierung der Grundschule Walkenried - Gebäude- und Innenraumplanung
Gebäude- und Innenraumplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9
a) Gegenstand dieser Vergabe sind zunächst Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes. Dabei werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Gebäude- und Innenraumplanung gemäß der Anlage 10 der HOAI stufenweise vergeben werden. b) Es werden zudem folgende Besondere Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung im Kontext der Sanierung des Bestandsgebäudes vergeben: - Bestandsaufnahme (als örtliches Aufmaß) des bestehenden Schulgebäudes mit Bewertung der Bausubstanz (Pauschalhonorar – Leistungsphase 1 / Leistungsstufe 1) - Erstellung von Bestandzeichnungen (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) des bestehenden Schulgebäudes und der Turnhalle, Erzeugung eines BIM-Modells aus dem Aufmaß, Erzeugung eines ifc-Modells (Pauschalhonorar – Leistungsphase 1 / Leistungsstufe 1) - Auswahl und Vervollständigung der notwendigen Formblätter nach dem Vergabehandbuch (Pauschalhonorar – Leistungsphase 7 / Leistungsstufe 3) - Mitarbeit bei der Erstellung eines möglichen Fördermittelantrages im Rahmen eines Schulsanierungsprogrammes (Zeithonorar – Leistungsphase 3 / Leistungsstufe 1) - Erstellung des Fördermittelverwendungsnachweises unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie (Zeithonorar – zu Beginn Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4) - Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Zeithonorar - Leistungsphase 9 / Leistungsstufe 4) c) Gegenstand dieser Vergabe sind zudem Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für die Interimslösung in Gestalt einer modernen Containeranlage. Dabei werden Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Gebäude- und Innenraumplanung gemäß der Anlage 10 der HOAI stufenweise vergeben werden. Bei der Leistungsphase 5 wird jedoch als erste Grundleistung vorgesehen „Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm“ bei gleichzeitigem Entfall der originären Grundleistungen zu a bis c gemäß der Anlage 10 HOAI. Bei der Leistungsphase 6 wird zudem als zweite Grundleistung vorgesehen „Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung“ bei gleichzeitigem Entfall der originären Grundleistungen zu b und c gemäß der Anlage 10 HOAI. Auch wird bei der Leistungsphase 7 als dritte Grundleistung vorgesehen „Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel“ bei gleichzeitigem Entfall der originären Grundleistung zu c gemäß der Anlage 10 HOAI. Im Hinblick auf den entsprechenden Leistungsumfang wird der Vom-Hundert-Satz für die Leistungsphase 5 mit 10 festgelegt. Bei den Phasen 6 und 7 gelten demgegenüber die in § 34 Abs. 3 HOAI vorgesehenen Vom-Hundert-Sätze. d) Im Übrigen wird hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Honorarparameter auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) verwiesen. e) Voraussichtlicher Leistungszeitraum für die gesamte Gebäude- und Innenrauplanung ist November 2026 bis Juli 2027 (unter zusätzlicher Einbeziehung der Leistungsphase 9 [= 4 Jahre]. f) Die Freianlagenplanung als weitere Objektplanung und die Fachplanungen werden separat vergeben. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig.