Die geplante Abbruchmaßnahme dient der Baufeldfreimachung für einen Erweiterungsbau des ev. Klinikum Gelsenkirchen. Dies umfasst den Abbruch des ehemaligen Amtsgericht Gelsenkirchen (3- bzw. 5-geschossiger Baukörper mit Walm-/Satteldach bzw. Flachdach) sowie einem angrenzenden 2-geschossigem Anstaltsgebäude mit verschiedenen Anbauten. Des weiteren befindet sich auf dem Gelände ein ebenfalls abzubrechender unterirdischer ehem. Luftschutzraum (Bunkeranlage) aus dem 2. Weltkrieg. Das abzubrechende Bauvolumen beträgt gesamt ca. 60.000 m3 (BRI). Die Gebäudekörper des ehemaligen Amtsgerichts sind teilweise unterkellert und grenzen unmittelbar an den Straßenraum (Gehweg und Straße) der Overwegstraße an. Die Gebäude sind zu unterschiedlichen Zeiten errichtet worden, das ehem. Amtsgericht (Altbau) zur Jahrhundertwende bzw. der Anbau nach dem 2. Weltkrieg, teilweise unterkellert und in einigen Bereichen einsturzgefährdet. In einigen Bereichen der Baukörper muss der fachgerechte Ausbau und die bestimmungsgemäße Entsorgung verschiedener schadstoffhaltiger Abbruchmaterialien wie Asbest, PCB, KMF, etc. erfolgen. Der gesamte Abbruch erfolgt im innerstädtischen Umfeld mit unmittelbar angrenzender Nachbarbebauung und stellt somit hohe Anforderung an den Ablauf und die Logistik der Abbrucharbeiten.
Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen Neubau Psychiatrie - Abbruch
Gegenstand der Ausschreibung sind die Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten auf dem ehemaligen Justizgelände an der Munckelstraße 26 in Gelsenkirchen. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der folgenden Gebäudekomplexe einschließlich der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Abfälle: - Ehemalige Sozialtherapeutische Anstalt mit Werkstatt - Ehemaliges Verwaltungsgebäude - Ehemaliges Amtsgericht Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Einrichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, - Entkernung der Gebäude, - Schadstoffsanierung (u. a. Asbest, KMF, PCB) nach den einschlägigen technischen Regeln - Rückbau der Bauwerke einschließlich befestigter Außenflächen, - Demontage schadstoffhaltiger Bauteile und technischer Anlagen, - Aufbereitung mineralischer Baustoffe einschließlich Brechen und Beprobung, - Sortierung, Transport und fachgerechte Entsorgung sämtlicher anfallender Bau- und Schadstoffabfälle einschließlich Nachweisführung, - Durchführung aller erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen während der Schadstoffsanierung.