Winterdienst RIM Karlsruhe

Deadline:1 Jun 2026, 10:00

Tender information
Lörrach
Rhein-Neckar-Kreis
Heilbronn, Stadtkreis
Pforzheim, Stadtkreis
Tuttlingen
Mannheim, Stadtkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Rottweil
Rastatt
Schwarzwald-Baar-Kreis
Heidelberg, Stadtkreis
Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Karlsruhe, Stadtkreis
Ortenaukreis
Karlsruhe, Landkreis
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Schwäbisch Hall
Main-Tauber-Kreis
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
13-25-00483
Duration
01/10/2026 - 30/04/2030
Winterdienst RIM Karlsruhe

Heilbronn

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 1: Heilbronn, Rosenbergstraße 50 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Weinheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 2: Weinheim, Kopernikusstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Schwäbisch-Hall

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 3: Schwäbisch-Hall, Bahnhofstr. 16-22 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Bad Mergentheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 4: Bad Mergentheim, Seegartenstraße 9 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Mosbach

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 5: Mosbach, Eisenbahnstraße 42 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Wertheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 6: Wertheim, Wilhelm-Blos-Straße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Tauberbischofsheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 7: Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Mannheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 8: Mannheim, M3A + M52+3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Heidelberg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 9: Heidelberg, Kaiserstraße 69-71 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Karlsruhe

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 10: Karlsruhe, Brauerstraße 10 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Ettlingen

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 11: Ettlingen, Schloßgartenstraße 24 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Rastatt

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 12: Rastatt, Karlstraße 18 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Nagold

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 13: Nagold, Bahnhofstraße 37 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Pforzheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 14: Pforzheim, Luisenstraße 32 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Freiburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 15: Freiburg, Lehener Straße 77 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Offenburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 16: Offenburg, Weingartenstraße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Lörrach

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 17: Lörrach, Brombacher Straße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Villingen-Schwenningen

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 18: Villingen-Schwenningen, Lantwattenstraße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Tuttlingen

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 19: Tuttlingen, Werderstraße 19 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Rottweil

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 20: Rottweil, Marxstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

HdBA Mannheim

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.

Buyer
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
buyer-email@mail.com
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