Ortsgemeinde Klüsserath - Neubau Kindertagesstätte und Abriss Bestandsgebäude
Architektenleistungen (Objektplanung)
Gegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI. (§ 33 ff HOAI 2021). Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026) Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben. Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3 KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 € Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 200: 310.252,61 € KG 300: 1.935.634,79 € KG 400: 564.560,15 € (anteilig nach § 33(2) HOAI) KG 600: 231.174,82 € Summe: 3.041.622,37 € Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 mit 99 % der Leistungsphasen 1 -9 (Reduzierung der LPH 7) Honorarzone III, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert) Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu §§ 33 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben: LPH 1 Grundlagenermittlung: 2 % LPH 2 Vorplanung: 7 % LPH 3 Entwurfsplanung: 15 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 3 % LPH 5 Ausführungsplanung: 25 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 10 % LPH 7 Mitwirkung Vergabe: 3 % LPH 8 Objektüberwachung: 32 % LPH 9 Objektbetreuung: 2 % Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1). Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV). Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Vorstellung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt durch eine persönliche Präsentation (z. B. durch Powerpoint) vor Ort im Gemeindezentrum „Alte Ökonomie“ in Klüsserath.
Ingenieurleistungen (Fachplanung Tragwerk)
Gegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Fachplanung (Tragwerksplanung) gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI. (§ 49 ff HOAI 2021). Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026) Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben. Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3 KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 € Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 300: 1.064.599,13 € (55 % der KG 300 gem. § 50 (1) HOAI) KG 400: 64.521,16 € (10 % der KG 400 gem. § 50 (1) HOAI) Summe: 1.129.120,29 € Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI: Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 mit 99 % der Leistungsphasen 1-6 (Reduzierung der LPH 6) Honorarzone III, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert) Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu §§ 49 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 51 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben: LPH 1 Grundlagenermittlung: 3 % LPH 2 Vorplanung: 10 % LPH 3 Entwurfsplanung: 15 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 30 % LPH 5 Ausführungsplanung: 40 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 1 % Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1). Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV). Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Bewertung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen.
Ingenieurleistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung)
Gegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Fachplanung (Technische Ausrüstung) gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI. (§ 53 ff HOAI 2021). Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Gesamtbaukosten für die KG 200-600 aus dem Jahr 2025 beträgt ca. 3.154.000 € netto (3.337.061 € netto index-bereinigt Stand II. Quartal 2026) Die Freianlagen KG 500 werden gesondert ausgeschrieben. Grobkostenschätzung (brutto) Stand 02/2026, Index 140,3 KG 100, Grundstückskosten: 620.000,00 € KG 200, vorbereitende Maßnahmen: 369.200,61 € KG 300, Bauwerk - Baukonstruktion: 2.303.405,40 € KG 400, Bauwerk - technischen Anlagen: 767.801,80 € KG 500, Außenanlagen/Freiflächen: 255.597,82 € KG 600, Ausstattung/ Kunstwerke: 275.098,04 € KG 700, Baunebenkosten/Honorar: 992.775,92 € Bruttogesamtkosten: 5.583.879,60 € Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten (netto): KG 400: 645.211,60 € Summe: 645.211,60 € Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI: Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 mit 99 % der Leistungsphasen 1-9 (Reduzierung der LPH 7) Honorarzone II, Mindestsatz gem. §§ 5, 6 HOAI. (Festwerte) Ein Umbauzuschlag fällt nicht an. Nebenkosten: 5 % (Orientierungswert) Hinweis: Die geforderten Prozentsätze der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Nebenkostenzuschlag ist ein Orientierungswert und kann bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu §§ 53 ff. HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 55 HOAI 2021 werden mit 99 % wie folgt vorgegeben: LPH 1 Grundlagenermittlung: 2 % LPH 2 Vorplanung: 9 % LPH 3 Entwurfsplanung: 17 % LPH 4 Genehmigungsplanung: 2 % LPH 5 Ausführungsplanung: 22 % LPH 6 Vorbereitung Vergabe: 7 % LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % LPH 8 Objektüberwachung 35 % LPH 9 Objektbetreuung 1 % Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) Das Verfahren wird als 2-stufiges Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens von freiberuflichen Leistungen in Form eines vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) sowie der Angebotsabgabe/Verhandlung (Stufe 2) durchgeführt. Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der EU mit der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsschreiben) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der ersten Stufe ist kein Angebot, sondern lediglich der Teilnahmeantrag auszufüllen und mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen sowie der ausgefüllten Referenzliste einzureichen (Stufe 1). Die Teilnahmeanträge werden anhand der Eignungskriterien auf Zulässigkeit geprüft. Bei Eingang von mehr als 5 wertbaren Teilnahmeanträgen erfolgt die Reduzierung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VGV). Dazu werden die Referenzen und die Berufserfahrung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter einer objektiven Bewertung unterzogen. Bei den Referenzen werden die fünf am meisten geeigneten Objekte bewertet. Sollten mehrere Bewerber auf dem 5. Rang die gleiche Punktzahl erreichen, werden aus diesen die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, durch Losentscheid ermittelt (§ 75, Abs. 6 VGV). Über den Zuschlag wird dann nach Angebotseingang und ggf. nach Verhandlung gemäß den Zuschlagskriterien der Stufe 2 (Anlage B) entschieden. Die Auswertung der eingereichten Konzepte wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt. Die Bewertung der Konzepte (Anlage Zuschlagskriterien Punkte 2 – 5) erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen.