Löschfahrzeug LF 10 (DIN 14530-5, Löschfahrzeuge Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10)
Löschfahrzeug LF 10 (DIN 14530-5, Löschfahrzeuge Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10
Fahrgestell Frontlenkerfahrgestell mit permanentem Allrad, geeignet zum Aufbau eines LF 10 zur Aufnahme einer Besatzung von 1+8. Gewichtsklasse M.
Löschfahrzeug LF 10 (DIN 14530-5, Löschfahrzeuge Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10
Aufbau Der Geräteraum ist so zu gestalten, dass er die Normbeladung nach DIN 14530 sowie die an-gegebene Sonderbeladung aufnehmen kann. Alle erforderlichen Halterungen müssen enthalten sein. Zusätzlich ist eine Raum- und Gewichtsreserve gem. DIN 14502-2 vorzusehen. Nach DIN EN 1846 Teil 1 und DIN 14502 muss eine ausreichende Sicht -und Sprachverbindung zwischen vorderer und hinterer Fahrzeugbesatzung bestehen. Auf jeder Seite sollten mind. 3 Rollläden und ein Rollladen im Fahrzeugheck eingebaut wer-den. Die Rollläden sind mit Drehstangenverschlüssen, abschließbar zu versehen. Die Rollläden müssen jeweils an die Türschließkontrolle angeschlossen werden. Aus Stabilitätsgründen ist das Gerüst des Aufbaus in stabiler, korrosionsgeschützter Ausführung (nichtrostender Edelstahl oder Leichtmetall) zu erstellen. Die Lagerung des Aufbaus muss auf einem separaten oder einem in den Aufbau integrierten Hilfsrahmen erfolgen, sodass die Kraftübertragung zwischen Aufbau und Fahrgestellrahmen möglichst großflächig und gleichmäßig erfolgt. Die nutzbare Tiefe der Geräteräume im Bereich des Wassertanks muss ausreichend zur Lagerung einer 600 mm langen Aluminium-Box nach DIN 14880 quer zur Fahrtrichtung sein. Front -und Heckwand sind besonders gegen Beschädigungen durch Geräte zu schützen. Die Verwendung von Kunststoffen ist nur bei dafür geeigneten Komponenten zulässig. Nietverbindungen sind bei tragenden Bauteilen nicht zulässig. Alle Gerätefächer müssen durch ein Alu-Profilsystem höhenverstellbar sein. Die Geräte sind möglichst weitgehend in Schwerlastschubladen zu lagern. Aluminiumtragecontainer sind mit einem Containerstopp, mit automatisch ausklappbarem Endanschlag auszustatten, um das ungewollte Herausziehen des gesamten Containers zu vermeiden. Der Geräteraum ist so zu gestalten, dass der Bereich vor und hinter der Hinterachse zur Lagerung schwerer Geräte genutzt werden kann (Tiefzuglagerung). Dabei sind die vorgeschriebenen Freiräume für die Bodenfreiheit zu beachten. Die Beladung muss durch rutschsichere Aufstiegsflächen leicht erreichbar sein. Dafür soll der Bereich zwischen der Vorder- und Hinterachse mit einem Auftrittsystem seitlich am gesamten Kofferaufbau, also auch im Bereich der Hinterachse, zur Entnahme hoch gelagerter Geräte genutzt werden können. Die Auftritte hinter der Hinterachse sollten als Klappen ausgeführt werden. Der Freiraum vor der Hinterachse soll so überbrückt werden, dass ein durchgehender, höhen-gleicher Auftritt entsteht. Dies muss auch bei ausgezogenen Gerätehalterungen, z.B. Strom-erzeuger-Aggregat, möglich sein. Alle Klappen sind an den Stirnseiten mit Warneinrichtungen und einem Stoß- und Kantenschutz auszustatten. Im Bereich der Hinterachse/Radhaus hinten ist zwingend auf den notwendigen Freiraum für den Winterfahrbetrieb mit Schneeketten zu achten. Umfassende Vorgaben siehe Leistungs- und Datenverzeichnis.
Löschfahrzeug LF 10 (DIN 14530-5, Löschfahrzeuge Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10
Beladung Die Normbeladung nach DIN 14530 sowie die angegebene Sonderbeladung sind nach Leistung- und Datenverzeichnis an den Aufbauhersteller Los 2 zu liefern. Die ausgeschriebenen Produkte sind dem Aufbauhersteller so rechtzeitig zu liefern, dass dieser den Liefer- und Übergabetermin einhalten kann. Der Aufbauhersteller hat ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Beladung kostenfrei für den Auftraggeber einzulagern. Regiekosten für die Einlagerung der kompletten feuerwehrtechnischen Beladung bis zur Auslieferung des Fahrzeuges, im Herstellerwerk sowie evtl. anfallende Bestückungskosten der angelieferten Beladung zur Endabnahme, sind zu berücksichtigen.