Betrieb und Übernahme der Trägerschaft für das Kinderhaus „Mosaik“ (Kindertageseinrichtung) in der Gemeinde Altbach ab Q1/2027
Betrieb und Übernahme der Trägerschaft für das neue Kinderhaus „Mosaik“ in Altbach
Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand dieses europaweiten Vergabeverfahrens im Sonderregime für soziale Dienstleistungen (§ 130 GWB i.V.m. §§ 64, 65 VgV) ist der Betrieb und die vollständige Übernahme der Trägerschaft für das im Bau befindliche, neue Kinderhaus „Mosaik“ im Gemeindegebiet Altbach durch einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII). Ziel ist eine langfristig tragfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betreuungsstruktur. Der Betriebsstart ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2027 geplant. Objektstruktur und Kapazitäten (Zielstruktur) Das Gebäude wird schlüsselfertig errichtet (moderne, barrierefreie Infrastruktur). Die bauliche Maximalkapazität umfasst bis zu 6 Gruppen für insgesamt bis zu 120 Betreuungsplätze. Die standardmäßige Zielstruktur bei Vollauslastung sieht vor: 2 Kleinkindgruppen (U3 / Krippe): je 10 Plätze, insg. 20 Plätze. 4 Kindergartengruppen (Ü3): je 25 Plätze, insg. 100 Plätze. Bedarfsvorbehalt und Flexibilität Die tatsächliche Inbetriebnahme und Belegung erfolgt flexibel, stufenweise und bedarfsgerecht im alleinigen Ermessen der Gemeinde Altbach (Korridor von 1 bis 6 Gruppen). Die Gemeinde behält sich vor, mit reduzierter Gruppenanzahl zu starten. Der Träger verpflichtet sich zu einer dynamischen Belegungssteuerung (Zusammenlegung, Umwandlung, kurzfristige Schließung oder Reaktivierung einzelner Gruppen), um Vorhaltekosten für die Gemeinde proaktiv zu minimieren. Schnittstellen und Liegenschaft Liegenschaft, Gebäude und Außenanlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde Altbach. Die Gemeinde übernimmt zu 100 % die Kosten für den baulichen Unterhalt, Hausmeister und die Gebäudereinigung. Die Erstausstattung und das bewegliche Inventar werden von der Gemeinde beschafft und finanziert. Der Träger deckt verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) und Ganztagesangebote (GT) im Rahmen von mindestens 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr ab (max. 25 Schließtage/Jahr). Die Platzzuweisung erfolgt zentral über das elektronische Vormerksystem der Gemeinde. Finanzierung Die Gemeinde erstattet 95 % des verbleibenden ungedeckten Betriebsabmangels (Förderung nach KiTaG BW). Der Träger verpflichtet sich rechtsverbindlich zur Erbringung eines festen Eigenanteils in Höhe von konsequent 5 % des Gesamtabmangels. Verfahrensstruktur und Zuschlagskriterien Das Verfahren ist formal zweistufig gegliedert (Stufe 1: Teilnahmewettbewerb zur Eignungsprüfung / Stufe 2: Konzeptphase mittels indikativen Erstangebots). WICHTIGER HINWEIS ZU DEN FRISTEN: Die in dieser Bekanntmachung genannte Frist bezieht sich ausschließlich auf die Stufe 1 (Eingang der Teilnahmeanträge). Die Abgabefrist für die Stufe 2 steht noch nicht fest; sie wird nach der Eignungsprüfung ermittelt und den qualifizierten Bewerbern separat mitgeteilt. Die Vergabestelle behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Zuschlag bereits auf Basis der Erstangebote zu erteilen („Turbo-Klausel“). Die Bewertung erfolgt über eine Bewertungsmatrix mit maximal 100 Punkten (Zuschlagsschwelle mind. 50 Punkte): Kriterium 1: Gesamt-Wirtschaftlichkeit & Effizienz der Betreuungsstruktur (30 %) Kriterium 2: Personaleinsatz & Startbereitschaft (30 %) Kriterium 3: Flexibilität bei Bedarfsschwankungen (15 %) Kriterium 4: Pädagogisches Konzept & Ortsbezug (25 %) Alle Einzelheiten und einzureichenden Formblätter sind den abrufbaren Auftragsunterlagen zu entnehmen.