arbeitsmedizinische Betreuung für die Kreisverwaltung Coesfeld
arbeitsmedizinische Betreuung für die Kreisverwaltung Coesfeld
Leistungsgegenstand ist die betriebsärztliche Betreuung ab dem 01.01.2027 für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld. Die Leistungen umfassen die betriebsärztliche / arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und sonstigen Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der jeweils geltenden Fassung. Die Leistungen sind in den Räumen der Kreisverwaltung inkl. ihrer Außen-, Neben- und Dienststellen zu erbringen. Hiervon ausgenommen sind Bürotätigkeiten und telefonische Beratungen. Zu den Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört auch die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie im Bedarfsfall die Untersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, insbesondere der Grundsätze G20, G24, G25, G37, G41, G42. Auch die Durchführung von Impfungen, Durchführung und Beurteilung von (betrieblichen) Begehungen nach § 3 ASiG sowie die Teilnahmen an Sitzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzausschusses ist Bestandteil der betriebsärztlichen Betreuung. Zudem übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärz-tin die Durchführung von Untersuchungen bei schwangeren Mitarbeiterinnen.