Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
AWB 60 Liter
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
AWB 120 Liter
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
AWB 240 Liter
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
AWB 770 Liter
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.
AWB 1.100 Liter
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Abfallsammelbehältern mit losspezifisch unterschiedlichem Füllvolumen und zur Sammlung der im Hausmüll bekannten Abfallfraktionen Bio, Rest, PPK (Papier, Pappe, Kartonage). Bei den abzuschließenden Verträgen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV. Ansprüche auf Erbringung der Leistungen und Vergütung entstehen grundsätzlich ausschließlich nach einem in Textform (§ 126b BGB) erteilten Einzelabruf der Auftraggeberin. Ausgenommen von der Notwendigkeit des Einzelabrufes sind dabei die Mengen an Abfallsammelbehältern, die bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt werden.