Bau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Bau Gigabit-Netz im Landkreis Ravensburg – Unterwaldhausen
Das vorliegende Bauvorhaben betrifft den geförderten Glasfaserausbau in den Ortsteilen Unterwaldhausen und Oberwaldhausen im Landkreis Ravensburg. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Stand Richtlinie 13.11.2020) und ist gemäß Gigabit-Richtlinie des Bundes umzusetzen. Folgende Leistungen sind auszuführen: Auszuführende Leistungen: - Qualifizierter Rohrleitungs- und Leitungstiefbau gemäß gültigen Regelwerken. - Einziehen und Einblasen der Glasfaserkabel. - Montage der passiven Glasfaserinfrastruktur inklusive Spleißarbeiten. - Erstellung der Baudokumentation gemäß Vorgaben des Projektträgers Aconium. Zu dem letzten Punkt gehört insbesondere auch eine fördermittelkonforme Fotodokumentation, die dem Projektträger strukturiert vorzulegen ist. Diese Fotodoku muss den Mindestanforderungen aus dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ entsprechen. Die Vorgaben werden nach Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer präzisiert. Vermessungstechnische Arbeiten: Bauabsteckung: - Die Bauabsteckung obliegt dem AN. - Der AN erhält vor Baubeginn alle relevanten Absteckdaten in digitaler Form. - Die Vergütung erfolgt über die entsprechende/n Pauschal-Position/en im Leistungsverzeichnis. Über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hat sich der Auftragnehmer vor Baubeginn zu informieren und erforderliche Verlegungen rechtzeitig zu beantragen. Sofern von verschiedenen Baulastträgern für Ver- und Entsorgungsleitungen Arbeiten vorgesehen sind, werden diese von den zuständigen Stellen selbst und in der Regel im Wettbewerb vergeben. Der Auftragnehmer hat den anderen Firmen die Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen. Entsprechende Koordinierung hat zu erfolgen. Mehrkosten wegen gegenseitiger Behinderungen werden nicht anerkannt. Hieraus entstehende Kosten und Erschwernisse werden nicht zusätzlich vergütet. Auf die Anlage Baubeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21918 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi-nanzierung) vom 10.09.2021 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/103-838129117 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten.