Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter - als zugelassener kommunaler Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beabsichtigt die Durchführung einer Maßnahme "Aufsuchendes Coaching im Rahmen der Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II" für den Zuständigkeitsbereich aller Jobcenterstandorte des Kreises Bergstraße.
Ziel der Maßnahme ist die Stabilisierung und Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit besonderen Unterstützungsbedarfen und komplexen Problemlagen, die ihre soziale Teilhabe oder Eingliederung in Arbeit erheblich erschweren.
Durch eine intensive, individuelle und aufsuchende Betreuung sollen die Teilnehmenden aktiviert, an bestehende Hilfesysteme herangeführt und schrittweise an die Integrationsangebote des Jobcenters angebunden werden.
Die Maßnahme verfolgt insbesondere folgende Zielsetzungen:
• Aufbau und Stabilisierung eines verlässlichen Kontaktes zu den Teilnehmenden,
• Verbesserung der Mitwirkungs- und Integrationsfähigkeit,
• Unterstützung bei der Bewältigung individueller Problemlagen,
• Heranführung an weiterführende Unterstützungs- und Eingliederungsangebote,
• Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
Die Leistungserbringung erfolgt überwiegend im Lebensumfeld der Teilnehmenden und orientiert sich an deren individuellen Unterstützungsbedarfen.
Aufsuchendes Coaching nach § 16k SGB II
B.1.2 Zielgruppe
Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit besonderen Unterstützungsbedarfen, bei denen aufgrund komplexer persönlicher, sozialer, gesundheitlicher oder familiärer Problemlagen eine intensive Betreuung erforderlich ist.
Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Personen,
• die durch die Regelangebote des Jobcenters nur schwer erreicht werden,
• die sich aus dem Hilfesystem zurückgezogen haben,
• die Unterstützungsangebote bislang nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen,
• deren Mitwirkungs- oder Integrationsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist.
Es sollen 60 Plätze für Teilnehmende zur Verfügung gestellt werden.
Bei Bedarf kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit eine Erhöhung der Teilnahmeplätze um bis zu 20% schriftlich vereinbart werden. Die Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung der Platzanzahl ist die ursprüngliche Anzahl der Plätze, wie sie im Los- und Preisblatt des Ausschreibungsverfahrens festgelegt ist. Für die zusätzlichen Plätze gelten die gleichen Konditionen, insbesondere werden sie zum vereinbarten Monatskostensatz vergütet.