Für das LOS 1 sind die Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI für die
Objektplanung Ingenieurbauwerke
und Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Deichrückbau an der Zwickauer Mulde
durchzuführen.
Bestandteil der Beschaffung ist der Deichrückbau des bestehenden Deiches, die
Verlegung
von Versorgungsleitungen, die Errichtung einer Winkelstützmauer, die
Böschungssicherung
des neu angelegten Remser Weges, die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer sowie
die Herstellung des Remser Weges und Höhenverlegung einer bestehenden Straße.
LOS 1:
Der Auftraggeber hat die LPH 5 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung
Ingenieurbauwerke
und Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Deichrückbau beauftragt sowie die Geound abfalltechnische Baubegleitung incl. Radiologische Untersuchung, weiterhin
beauftragt
wurden die LPH 1 bis 5 des Leistungsbildes Bauvermessung nach Anlage 1.4 HOAI.
Bestandteil der 10. Auftragsänderung sind nun Leistungsergänzungen zu den bisher vereinbarten Leistungen im Grundvertrag der Ingenieurleistungen, welche auf Anordnung des AG zur Durchführung der Baumaßnahme, deren reibungslosen Ablauf, Abrechnung und Abschluss durchzuführen sind:
1) Grundwassermonitoring (Leistungsumfang noch abgedeckt über NT5! und somit keine zusätzliche Honorarforderung)
2) Fortschreibung Stundensätze für neue zu beauftragende Leistungen aus Sachverhalt 3 aus NT-Angebot Nr. 12 vom 26.05.2026):
3) Planungsleistungen für Rückbau zweier Grundwassermessstellen
Sachverhalt 1 – Fortschreibung Grundwassermonitoring:
Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um das Grundwassermonitoring von zwei Grundwassermessstellen (GWM) am Autobahndamm. Diese Leistungen waren mit dem Nachtragsangebot NT5 beauftragt worden.
Die Dauer der Messungen, des Grundwassermonitorings erfolgte bis zur Klärung des weiteren Umgangs mit den GWM. Gemessen und erfasst wurden die Grundwasserstände seit der Errichtung und Einrichtung der GWM, sozusagen vor, während und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bereich Autobahndamm.
Der Zeitraum hat sich nach dem Bauablauf gerichtet und somit kam es zu geringfügigen Verschiebungen der im Vorfeld geplanten Zeiträume.
Der Umfang der im 5. NT vereinbarten Leistungen wird durch die Fortschreibung, Messungen bis zum 18.12.2025 nicht überschritten, sondern ist von den bereits beauftragten Leistungen noch abgedeckt es entsteht kein zusätzliches Honorar.
Sachverhalt 2 – Fortschreibung der Stundensätze:
gilt nur für die neuen Leistungen aus Sachverhalt 3 des Nachtragsangebotes Nr. 12 vom 26.05.2026, da es sich hier um neuartige Leistungen handelt, wie sie im bisherigen Vertrag noch nicht angeboten bzw. abgefragt wurden. Der geplante Leistungszeitraum wird sich voraussichtlich über die Jahre 2026 und 2027 erstrecken.
Sachverhalt 3 – Rückbau der Grundwassermessstellen:
Im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die beiden im Bereich der Autobahn gelegenen und nicht mehr benötigten Grundwassermessstellen zurück gebaut werden.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Ingenieurleistungen nicht bekannt oder vorherzusehen bzw. genau kalkulierbar.
Die Nachtragsleistungen sind zur Durchführung, Abrechnung, Rückgabe von temporär genutzten Flurstücken und zum Abschluss der fachgerechten Ausführung der Gesamtmaßnahme erforderlich.
Zwickauer Mulde, Glauchau, Deichrückbau zur Schaffung von Retentionsraum
Bereich B-175
Brücke Zwickauer Mulde - Bahndamm, M-0070, Deichrückbau und Sicherung
Autobahndamm,
M-0080, M-0090, LOS 1 - Ingenieurvertrag 4500146881, hier: NTV Nr. 10
Bestandteil der 10. Auftragsänderung sind nun Leistungsergänzungen zu den bisher vereinbarten Leistungen im Grundvertrag der Ingenieurleistungen, welche auf Anordnung des AG zur Durchführung der Baumaßnahme, deren reibungslosen Ablauf, Abrechnung und Abschluss durchzuführen sind:
1) Grundwassermonitoring (Leistungsumfang noch abgedeckt über NT5! und somit keine zusätzliche Honorarforderung)
2) Fortschreibung Stundensätze für neue zu beauftragende Leistungen aus Sachverhalt 3 aus NT-Angebot Nr. 12 vom 26.05.2026):
3) Planungsleistungen für Rückbau zweier Grundwassermessstellen
Sachverhalt 1 – Fortschreibung Grundwassermonitoring:
Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um das Grundwassermonitoring von zwei Grundwassermessstellen (GWM) am Autobahndamm. Diese Leistungen waren mit dem Nachtragsangebot NT5 beauftragt worden.
Die Dauer der Messungen, des Grundwassermonitorings erfolgte bis zur Klärung des weiteren Umgangs mit den GWM. Gemessen und erfasst wurden die Grundwasserstände seit der Errichtung und Einrichtung der GWM, sozusagen vor, während und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bereich Autobahndamm.
Der Zeitraum hat sich nach dem Bauablauf gerichtet und somit kam es zu geringfügigen Verschiebungen der im Vorfeld geplanten Zeiträume.
Der Umfang der im 5. NT vereinbarten Leistungen wird durch die Fortschreibung, Messungen bis zum 18.12.2025 nicht überschritten, sondern ist von den bereits beauftragten Leistungen noch abgedeckt es entsteht kein zusätzliches Honorar.
Sachverhalt 2 – Fortschreibung der Stundensätze:
gilt nur für die neuen Leistungen aus Sachverhalt 3 des Nachtragsangebotes Nr. 12 vom 26.05.2026, da es sich hier um neuartige Leistungen handelt, wie sie im bisherigen Vertrag noch nicht angeboten bzw. abgefragt wurden. Der geplante Leistungszeitraum wird sich voraussichtlich über die Jahre 2026 und 2027 erstrecken.
Sachverhalt 3 – Rückbau der Grundwassermessstellen:
Im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die beiden im Bereich der Autobahn gelegenen und nicht mehr benötigten Grundwassermessstellen zurück gebaut werden.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Ingenieurleistungen nicht bekannt oder vorherzusehen bzw. genau kalkulierbar.
Die Nachtragsleistungen sind zur Durchführung, Abrechnung, Rückgabe von temporär genutzten Flurstücken und zum Abschluss der fachgerechten Ausführung der Gesamtmaßnahme erforderlich.