10013033-Fachliche Beratung zu Menschenrechten in der Entwicklungszusammenarbeit
10013033-Fachliche Beratung zu Menschenrechten in der Entwicklungszusammenarbeit
Die vorgesehenen Beratungsleistungen betreffen insbesondere die Handlungsfelder 1 und 3 des Sektorvorhabens "Menschenrechte und Inklusion". Dazu gehören die Verankerung des Menschenrechtsansatzes in den Regelprozessen und Portfolios des BMZ, die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen sowie die Beratung zur Stärkung der Rechte marginalisierter Gruppen. Benötigt werden fachlich fundierte, strategische und kurzfristig abrufbare Beratungsleistungen zur systematischen Verankerung des Menschenrechtsansatzes und der Menschenrechtsprinzipien in den Regelprozessen des BMZ sowie bei der Ausgestaltung der bilateralen Portfolios der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere: - die Unterstützung bei der Operationalisierung und Umsetzung menschenrechtlicher Vorgaben des BMZ; - die Beratung zur Berücksichtigung von Menschenrechten und Menschenrechtsprinzipien in allen Sektoren und Regionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit; - die Identifizierung und Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen entwicklungspolitischer Maßnahmen auf die Menschenrechte; - die fachliche Begleitung der nationalen und internationalen Positionierung des BMZ zum Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit; - die Beratung zur Weiterentwicklung menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit; - die Beratung zur systematischen Stärkung und Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, LGBTIQ+ Personen, indigenen Völkern, religiösen und ethnischen Minderheiten sowie weiteren marginalisierten oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen; und - die Entwicklung konkreter und praxisorientierter Empfehlungen dazu, wie die genannten Rechte in den Strategien, Verfahren und Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wirksam berücksichtigt werden können. Die Beratungsleistung muss die unterschiedlichen Themenbereiche in ihrem fachlichen, rechtlichen und politischen Zusammenhang erfassen und in konsistente, adressatengerechte sowie unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen für das BMZ überführen.