Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Veranlassung und Zielsetzung: Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. Innerhalb des rd. 80 ha großen Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans ist der Neu- und Ausbau von Straßen und Wegen, die Errichtung eines Umspannwerks, die Bebauung eines rd. 33 ha großen Baufeldes sowie verschiedene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand soll das Planungsgebiet als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden. Entsprechend der vorläufigen Nutzungskonzeption sind innerhalb des Baufeldes Büro- und Laborgebäude, Parkierungsanlagen und Logistikflächen, Sportstätten und Trainingsflächen, sowie umfangreiche Sicherungseinrichtungen vorgesehen. Die Liegenschaft soll über zwei neu zu errichtende Erschließungsstraßen an das öffentliche Straßennetz angebunden werden. Hierfür werden Umbaumaßnahmen am Siegfriedring sowie am Knotenpunkt Erbenheim-Nord der B 455 erforderlich. Die landwirtschaftliche Nutzung auf den verbleibenden Flächen soll nahezu vollständig erhalten bleiben. Der aktuelle Planungsstand des Bebauungsplans sieht eine hohe bauliche Ausnutzbarkeit vor (GRZ 0,8). Für das Planungsgebiet soll eine vertiefende schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, um die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die durch das Plangebiet ausgelösten Schallimmissionen außerhalb des Gebietes zu ermitteln und zu bewerten. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet. Leistungsgegenstand: Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die schalltechnische Begleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung, Normen und Richtlinien. Hierzu zählen bspw. (nicht abschließend): • BImSchG, BauNVO, BauGB, 6. BImSchV, 16. BImSchV, 18. BImSchV, Schall 03, RLS 19, DIN 18005, DIN 4109-1, DIN 4109-2, DIN ISO 9613-2, DIN EN ISO 12354-4, VDI 2714, VDI 2720 Blatt 1, VD 2571, DIN 45691, VDI 3770 • Aktuelle Rechtsprechung, hier insb. VGH BW, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, BVerwG, Beschluss vom 06.03.2013 - 4 BN 39.12, BVerwG, Urteil vom 12.06.2024 - 11 A 13.23, VGH Hessen, Urteil vom 21.01.2025 - 4 C 655/21.N, BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 - 7 C 4.24 Die Leistung umfasst die Durchführung von Schallberechnungen, die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung eines Schallgutachtens sowie die Beratung des Auftraggebers und Begleitung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB (und ggf. § 4a Abs. 3 BauGB) bis zum Satzungsbeschluss. Die Leistungen ergeben sich aus dem in Kapitel 5 beschriebenem Leistungsumfang und abschließend aus dem beigefügten Preisblatt. Zu Beginn der Leistungserbringung sind ein Planentwurf des Bebauungsplans sowie Gutachten zu allen relevanten abwägungsrelevanten Fachthemen vorhanden. Am 11. Februar und damit ungefähr 4 Wochen später liegen umfangreiche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vor. Der Auftragnehmer hat sich mit den vorliegenden Planungen vertraut zu machen, den Auftraggeber bei der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie entsprechende Planungshinweise zu geben. Das Ergebnis der Abwägung wird in einen neuen Planentwurf überführt. Dieser Entwurf ist vom Auftragnehmer hinsichtlich aller relevanten und themenspezifischen Auswirkungen zu überprüfen. Es sind Berechnungen durchzuführen sowie Karten, Tabellen, Abbildungen und Textbeiträge zu erstellen. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet. Bearbeitungszeitraum: Die Bearbeitung ist für den Zeitraum zwischen 01.12.2026 bis 31.12.2028 geplant. Die Beratungsleistung wird nach Bedarf abgerufen und hat während des gesamten Bearbeitungszeitraums zu erfolgen. Darüber hinaus können folgende, unverbindliche Meilensteine genannt werden: 15.01.2027: Beginn der Leistungserbringung 11.02.2027: Ende der frühzeitigen Beteiligung 26.04.2027: Lieferung des Schallgutachtens im Entwurf 26.05.2027: Lieferung des finalen Schallgutachtens Februar 2028: Förmliche Beteiligung Dezember 2028: Rechtskraft des Bebauungsplans Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Folgende Inhalte sind darin beschrieben: - Veranlassung und Zielsetzung - Aktueller Planungsstand - Leistungsgegenstand - Vorliegende Unterlagen - Leistungsumfang - Besonderheiten der Projektbearbeitung - Geheimschutz / Umgang mit Verschlusssachen (VS-nfD) - Bearbeitungszeitraum