Übernahme und Verwertung von Elektroaltgeräten der Recyclinghöfe
Bildschirme
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.
Großgeräte
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.
Kleingeräte
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.
Bildschirme batter
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.
Großgeräte batter
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.
Kleingeräte batter
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Verwertung, inklusive der Annahme, der Verwiegung, Sortierung, Aufbereitung und der Dokumentation von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2, 4 und 5 sowie die administrative Abwicklung durch die Auftragnehmer.