2026-62_K164_ENB_OP_Ing_TWP

Deadline:14 Oct 2026, 08:00

Tender information
Cloppenburg
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
03_013443_323304
Duration
33 months
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lingen, plant den Ersatzneubau des bestehenden Brückenbauwerks über die Große Hase im Zuge der Kreisstraße K164 in Löningen. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1950 weist erhebliche Schäden an Beton, Abdichtung, Geländer, Lagern und Kolkschutz auf und hat die technische Lebensdauer nahezu erreicht (Zustandsnote 2,7; letzte Hauptprüfung 2019). Zur Gewährleistung der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit ist ein vollständiger Ersatzneubau erforderlich. Der Neubau erfolgt unter Vollsperrung der K164. Das Projekt umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI für den Ersatzneubau, den Rückbau des Bestandsbauwerks sowie für erforderliche Verbaumaßnahmen. Das Bestandsbauwerk (ASB Nr. 3212503) weist folgende Merkmale auf: - Baujahr: 1950 - Gesamtlänge: 40,45 m - Konstruktion: Mehrfeldbrücke, Stahlbeton, Plattenbalken - Brückenfläche: 423 m² - Lichte Weiten / Höhen: gemäß Bestandsunterlagen - Leitungen: Druckrohrleitung DN 200, Abwasserleitung DN 75 - Kolkschutz: Holzspundwände (Bongossi), teilweise nicht mehr sichtbar - Schäden: Betonabplatzungen, Risse, hohl liegender Spritzbeton, beschädigte Abdichtung, Geländerdefekte, Lageralterung - Zustandsnote: 2,7 - Brückenklasse: 30 Das Bauwerk überführt die K 164 über die Große Hase im südlichen Stadtgebiet von Löningen. Die K 164 weist eine Verkehrsbelastung von ca. 1.353 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von etwa 10 % auf. Der Neubau erfolgt unter Vollsperrung der K 164; die Errichtung einer Behelfsbrücke ist nicht vorgesehen. Der Verkehr wird bauzeitlich umgeleitet. Der Regelquerschnitt ist gemäß Entwurfsklasse 4 als RQ 9 umzusetzen. Hydraulische Berechnungen sowie wasserwirtschaftliche Grundlagen liegen zu Beginn der Planung noch nicht vor und werden durch den Auftraggeber parallel zur Planung beauftragt und dem Auftragnehmer nach Vorliegen zur Verfügung gestellt.

2026-62_K164_ENB_OP_Ing_TWP

Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen. 2.1.1 Teil I - Ersatzneubau Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.1) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.2) Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 2.1.2 Teil II - Rückbau Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.3) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.4) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 2.1.3 Teil III - Verbauten Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.5) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.6) Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Im Rahmen der Planung sind die nachfolgend genannten Randbedingungen und Zwangspunkte zwingend zu berücksichtigen: Die Brücke überführt die Kreisstraße K164 über das Gewässer "Große Hase". Bei der Planung sind die Belange des Wasserabflusses, insbesondere im Hinblick auf Hochwasserereignisse, zu berücksichtigen. Eine bauzeitliche Einschränkung des Hochwasserabflussquerschnitts ist in Abhängigkeit des Ergebnisses der hydraulischen Untersuchung ggf. zu vermeiden. Bauzeitliche Zustände, Bauverfahren sowie der Rückbau des bestehenden Bauwerks sind frühzeitig zu berücksichtigen. Eingriffe in das Gewässer, die Uferbereiche sowie angrenzende Flächen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Während der Planung sind die erforderlichen Abstimmungen mit betroffenen Dritten, insbesondere dem Landkreis Cloppenburg, dem zuständigen Wasser- und Bodenverband sowie betroffenen Leitungsträgern, durchzuführen. Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen.

Buyer
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
buyer-email@mail.com
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15 Sept - Publication date
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