Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu ● Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

Deadline:24 Mar 2026, 09:00

Tender information
Rhön-Grabfeld
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
III/03-4234-VgV04
Duration
550 days
Die Gemeinde Oberstreu plant den Anbau eines Hortes mit Kinderbistro und die Erweiterung der Krippenplätze am bestehenden Kindergarten in Oberstreu. ● Die Maßnahmen im Bestand sollen sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses der Erweiterung auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich beschränken, einschließlich dem Austausch von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke). ● Die geschätzten Baukosten (KG 300 – 600) werden nach einer ersten Grobkostenermittlung derzeit mit ca. 1,38 Mio. € brutto angenommen.

Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in OberstreuFachplanung Technische Ausrüstung ELT

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Buyer
Gemeinde Oberstreu
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Cancelled
Important dates
20 Feb - Publication date
24 Mar - Deadline
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