Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten im Stadtgebiet Hamm
Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten im Stadtgebiet Hamm
Übertragung der der Stadt Hamm nach § 3 Abs. 1 TierNebR obliegenden Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung der im Stadtgebiet Hamm anfallenden und der öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflicht unterliegenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte auf den Auftragnehmer im Wege der Beleihung nach § 3 Abs. 3 TierNebR. Die Übertragung umfasst insbesondere landwirtschaftliche Falltiere, beseitigungspflichtige Schlachtnebenprodukte, verendete Heimtiere sowie verendete wild lebende Tiere, soweit für diese eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Beseitigungspflicht besteht. Die behördlichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse verbleiben bei den zuständigen Behörden.Gegenstand der Ausschreibung ist GAG TierGesGR TierNebGR NRW die Durchführung der Tierkörperbeseitigung sowie der Umgang mit tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung im Stadtgebiet Hamm. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den Anfallstellen bereitgestellt.