Rahmenvereinbarung für die integrierte Projekt- und Produktberatung
Rahmenvereinbarung für die integrierte Projekt- und Produktberatung
Der Auftragnehmer schuldet die integrierte Leistungserbringung der abgerufenen Disziplinen. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer außer der individuellen oder gebündelten inhaltlichen Leistungserbringung insbesondere auch koordinative Tätigkeiten bei dem Bezug der Leistungen wahrnimmt. Dazu gehört insbesondere auch die Bündelung von verschiedenen Kompetenzen (ggf. in einem Konsortium sei es als Arbeitsgemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmern) mit dem Ziel, Einzelaufträge während der Projektausführung effektiv zu steuern und übergreifend (also in der Gesamtschau der Einzelaufträge) zu koordinieren. Eine der Kernaufgaben des Auftragnehmers wird damit auch die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten sein, um eine vertrauensvolle und zielführende Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen zu etablieren bzw. aufrechtzuerhalten. Bei der integrierten Leistungserbringung sind insofern drei Dimensionen zu berücksichtigen: 1. der disziplinenübergreifende Charakter der Leistungsausführung, 2. die Steuerung der vorhabenübergreifenden Zusammenarbeit sowie 3. das zeitübergreifende Element, mit dem Ziel vergleichbare Fragestellungen einheitlich zu lösen. Eine wesentliche Aufgabe des Auftragnehmers besteht auch in der Etablierung eines Wissensmanagements als Teil der Koordinierung der Einzelaufträge, sodass im Rahmen der Bearbeitung der Einzelaufträge sichergestellt ist, dass das erforderliche Wissen aus der Bearbeitung anderer Einzelaufträge dort vorhanden ist, wo es benötigt wird. Der Auftragnehmer hat zudem sowohl die interne Steuerung als auch die Abrechnung der Leistungserbringung durch die einzelnen Stellen zu übernehmen. Wesentliches Element der Leistungserbringung ist mithin, dass über die Unterstützungsleistungen in den einzelnen Disziplinen hinaus eine koordinierende Stelle aufseiten des Auftragnehmers tätig wird. Diese soll als Dreh- und Angelpunkt sowie Ansprechpartnerin für die Auftraggeberin die einzelnen Abrufe vergleichbar einer Netzwerkstelle betreuen, steuern und umsetzen. Dazu gehört insbesondere auch die Vereinheitlichung der Abrechnung, Dokumentation der Leistungserbringung und ein übergreifendes Wissensmanagement.