Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW

Deadline:10 Nov 2026, 11:00

Tender information
Unna
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
ZA 4.2/1002040861/Koh
Contract type
Framework agreement
Duration
24 months
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen haben jeweils eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarungen haben somit jeweils eine Maximallaufzeit von vier Jahren. Die Ausschreibung wird in zwei (2) Teillosen durchgeführt: Los 1: Handfesseln, schließbar Los 2: Handfesseltaschen für Handfessel, schließbar

Handfesseln, schließbar

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

Handfesseltaschen

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.

Buyer
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
buyer-email@mail.com
organization number
Open for offers
27 days left
Important dates
12 Oct - Publication date
10 Nov - Deadline
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