Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW
Handfesseln, schließbar
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Handfesseltaschen
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.