Planerleistung für Abbruch und Schadstoff- und Abfallmanagement
Planerleistung für Abbruch und Schadstoff- und Abfallmanagement
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die vollumfängliche planerische Veranwortlichkeit für den Abbruch des Bestandsgebäudes inkl. des Handlings des Schadstoff- und Abfallmanagements sowie die Kommunikation mit Behörden und beteiligten Firmen als auch der ökologischen Baubegleitung ausgeschrieben. Der für den Neubau beauftragte Architekt ist explizit nicht in den Abbruch des Gebäudes eingebunden, d.h., auch diese Leistung ist nachfolgend in die Leistungsbestandteile einzupreisen. Die TRGS, VDI 6202, VDI 6210, ArbStättV, BaustellV sind im Besonderen zu beachten und anzuwenden. Der Abbruch des Gebäudes soll im Winter 2026-27 erfolgen. Bis Ende Februar 2027 muss der Rückbau soweit fortgeschritten sein, dass keine Niststätten o.ä. mehr am Gebäude verbleiben. Der Bieter hat bei Bezuschlagung seines Angebotes die Arbeiten unverzüglich aufzunehmen. Der Abbruch ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Der Bauherr stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Bestandsgrundrisse (PDF) aus ca. 2000 - Schadstoffgutachten aus 2022 - grobes Mengengerüst für den Abbruch als Planungshilfe, durch AN zu konkretisieren - 3D-Modell mit wesentlichen Gebäudeabmessungen und innerer Aufteilung als Planungshilfe