2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn_Bewerbungsphase

Deadline:29 Jun 2026, 10:00

Tender information
Heilbronn, Stadtkreis
Type
Design contest
Procedure
Restricted procedure
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn
Bereits in der Machbarkeitsstudie und Standortanalyse zur Weiterentwicklung der Paul Meyle Schule (DS 328/2025) wurde auf Basis der prognostizierten Schulentwicklung ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf festgestellt. Ausgehend von den Schülerzahlen der vergangenen Jahre wird bis zum Schuljahr 2034/2035 von einem Anstieg auf rund 435 Schülerinnen und Schüler ausgegangen. Der hieraus resultierende Bedarf an Klassen und Flächen übersteigt die vorhandenen Kapazitäten am bestehenden Standort deutlich und kann dort nicht mehr pädagogisch sinnvoll abgebildet werden. Um der prognostizierten Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig tragfähige schulorganisatorische Strukturen zu gewährleisten, ist neben einer Erweiterung am bestehenden Standort die parallele Entwicklung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich. Aufgabe ist es, zukunftsfähige räumliche Lösungen zu schaffen, die den pädagogischen Anforderungen entsprechen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Schulangebots ermöglichen. Daher soll im Heilbronner Stadtteil Sontheim eine neue SBBZ-Schule entstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs entschieden. Ziel ist es, die bestmögliche architektonische, funktionale, städtebauliche, freiräumliche sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Entwicklung der Paul Meyle Schule beziehungsweise eines ergänzenden Schulstandortes zu finden. Die Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.

2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn_Bewerbungsphase

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Buyer
Stadt Heilbronn
buyer-email@mail.com
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
No time limit
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2 Jun - Publication date
29 Jun - Deadline
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