MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung interoperabler Softwarekomponenten und standardisierter Datenaustausch
MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung interoperabler Softwarekomponenten und standardisierter Datenaustausch
Die zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen: - Die Interoperabilitätskomponenten müssen den standardisierten Austausch medizinischer Bilddaten auf Basis des international etablierten DICOM-Standards ermöglichen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen die Verarbeitung digitaler Whole-Slide-Images einschließlich DICOM Whole Slide Imaging (WSI) unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen strukturierte medizinische Informationen unter Verwendung standardisierter HL7-FHIR-basierter Informationsmodelle (sog. Ressourcen) austauschen können. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen etablierte Integrationsprofile für den interoperablen Datenaustausch zwischen Pathologie-, Radiologie- und weiteren klinischen Informationssystemen unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen den interoperablen Austausch medizinischer Bild-, Befund- und Metadaten zwischen unterschiedlichen Herstellersystemen gewährleisten. - Die Komponenten müssen auf einer international etablierten, plattformübergreifend nutzbaren Open-Source-Implementierung des DICOM-Standards aufbauen und deren langfristige Pflege und Weiterentwicklung ermöglichen. - Die Komponenten müssen proprietäre Whole-Slide-Image Formate unterschiedlicher Scannerhersteller in standardisierte DICOM-konforme Austauschformate überführen können. - Die Komponenten müssen standardisierte HL7-FHIR-Schnittstellen für den Austausch strukturierter medizinischer Informationen bereitstellen. - Die Komponenten müssen offene, dokumentierte und wiederverwendbare Softwarebibliotheken für den interoperablen Austausch medizinischer Bild- und Gesundheitsdaten bereitstellen. - Die Komponenten müssen die Entwicklung und Weiterentwicklung international etablierter Interoperabilitätsstandards sowie zugehöriger Integrationsprofile während der Projektlaufzeit berücksichtigen. - Die Komponenten müssen Verfahren zur sicheren Verarbeitung, Übertragung und Speicherung medizinischer Bilddaten unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Informations- und IT-Sicherheit unterstützen. - Die Interoperabilitätskomponenten müssen langfristig wartbar, dokumentiert und nachhaltig weiterentwickelbar sein. - Die Komponenten müssen die kontinuierliche Anpassung an neue Versionen international etablierter Standards sowie zukünftige technische Entwicklungen unterstützen. - Die Komponenten müssen die Integration zusätzlicher Primärsysteme ohne grundlegende Änderungen der bestehenden Architektur ermöglichen. - Die Komponenten müssen als wiederverwendbare technische Basis für bestehende und zukünftige Forschungsinfrastrukturen eingesetzt werden können. - Die Komponenten müssen auf offenen Standards basieren und deren langfristige Weiterentwicklung innerhalb nationaler und internationaler Interoperabilitätsinitiativen unterstützen.