Betrieb Gigabit-Netz des EBLC - Landkreis Calw Cluster 1
Los 1 Bad Teinach-Zavelstein GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Bad Teinach Zavelstein GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 667 Gebäudeanschlusspunkte mit 848 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 734 Gebäudeanschlusspunkte mit 915 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 367 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW21314 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/162-816611390 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Ebhausen GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Ebhausen GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 300 Gebäudeanschlusspunkte mit 362 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 330 Gebäudeanschlusspunkte mit 392 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 165 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-21 01BW20007 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/3-563653141 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Höfen an der Enz GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 – Höfen an der Enz GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 287 Gebäudeanschlusspunkte mit 529 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 316 Gebäudeanschlusspunkte mit 558 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 158 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW20999 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/109-845477759 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4 Neubulach GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 4 – Neubulach GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.456 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.899 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.602 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.045 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 801 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW21447 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/169-887512502 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 5 Neuweiler GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 5 – Neuweiler GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 49 Gebäudeanschlusspunkte mit 58 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 54 Gebäudeanschlusspunkte mit 63 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 27 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund:832.6/10-22 01BW21263 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/182-905697474 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 6 Oberreichenbach GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 6 – Oberreichenbach GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 428 Gebäudeanschlusspunkte mit 525 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 471 Gebäudeanschlusspunkte mit 568 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 235 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW21650 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/189-915210276 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 7 Simmersfeld GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 7 – Simmersfeld GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 181 Gebäudeanschlusspunkte mit 211 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 199 Gebäudeanschlusspunkte mit 229 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 100 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW21578 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/114-845401476 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 8 Unterreichenbach GB-RL 1.0
Auftraggeber ist der EBLC Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw (EBLC). Der EBLC plant und koordiniert den Netzausbau im Landkreis Calw. Der EBLC ist von den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten kreisangehörigen Städten und Gemeinden beauftragt, die Überlassung von passiven innerörtlichen Gigabit-Netzen (FTTB) in deren Gemarkungsgebieten an einen Netzbetreiber auszuschreiben. Der EBLC sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Calw haben in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch den EBLC die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die nswnetz, ein Zusammenschluss der SIT Sparkassen Informationstechnologie und der Stiegeler Internet Service GmbH. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Landkreises Calw besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 8 – Unterreichenbach GB-RL 1.0: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 446 Gebäudeanschlusspunkte mit 660 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 491 Gebäudeanschlusspunkte mit 705 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 245 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den im Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021) E-Az. Zuwendungsbescheid Bund: 832.6/10-22 01BW21561 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 E-Az. Zuwendungsbescheid Land: 7-8433.5/118-839855761 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.