Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in vier Losen
Intensivtransportwagen (ITW)
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 1: Intensivtransportwagen (ITW) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 1.107.000,00 netto festgelegt.
Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Hamburg. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 1.494.000,00 netto festgelegt.
Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 361.000,00 netto festgelegt.
Rettungstransportwagen (RTW)
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 4: Rettungstransportwagen (RTW) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wird auf EUR 5.426.000,00 netto festgelegt.