Neubau von Wohnungen für Auszubildende in 2 Losen für die Standorte Fabriciusstr. 150 (LOS 1) und Ausschläger Weg 11 (LOS 2) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
LOS 1 – 1 Gebäude inkl. Kita am Standort Fabriciusstr. 150: Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Der Neubau erfüllt die aktuellen Vorgaben zur Energieeffizienz gem. KfW40-Standard. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 5.246 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 2.693,5 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.081 m² mit 109 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude für Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 (Ausnahme: KG 600 nicht für die KITA) und KG 700 (für die Azubi-Wohnungen und die KITA) zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter (Übertragung vertragsgegenständlicher Leistungen auf NU nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG). Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten.
LOS 2 – 2 Gebäude am Standort Campus Ausschläger Weg (3. BA): Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 6.451 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 4.533 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.665 m² mit 194 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 und KG 700 zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten.