Open-House-Verträge Verbandmittel 2026-2028
Verbandmittel
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss dieses Vertrages angeboten. Verbandmittel im Sinne dieses Vertrages sind Produkte, die zum Anlegen eines Stütz-, Kompressions-, Fixierungs- oder Wundverbandes bzw. zur Wundversorgung angewendet werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2028.