2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen

Deadline:6 Aug 2026, 08:00

Tender information
Gifhorn
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
03_179301_324531
Duration
33 months
Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung plant, die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Das in Niedersachsen befindliche Straßenneubauvorhaben umfasst den zweibahnig-vierstreifigen Neubau der Bundesstraße B 4 von südlich Gifhorn bis südlich Meine. Die Bundestraße 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (AK Braunschweig-Nord). Die bestehende B 4 hat hinsichtlich der Nutzung den für eine Bundesstraße typischen Charakter mit einer Mischung aus landwirtschaftlichem Verkehr, Pkw- und umfangreichem Schwerverkehr und nur wenigen Überholmöglichkeiten. Die B 4 bildet eine zusätzliche Nord-Süd-Verbindung parallel zur östlich geplanten BAB A 39 und der westlich gelegenen BAB A 7. Entlang der Neubaustrecke sowie teilweise auf Bauwerken sind Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände zu errichten. Die Planung der Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

2026-46_B4_OU_Meine-Rötgesbüttel_Bauwerksentwürfe_Irritationsschutzwände_Fledermausüberflughilfen

Es werden die Leistungsbilder Objektplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 vergeben. Alle Bauwerke sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen. Bei der Planung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers auf Basis der Gestaltungsskizzen der LPH 2 in der LPH 3 umzusetzen. Bei der Entwurfsbearbeitung sind die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Die entsprechenden Unterlagen werden nachgereicht. Fledermausüberflughilfen IRW 1.201 Ost und West Irritationsschutzwand auf BW 02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe (IRW 2.201 und IRW 2.202) Irritationsschutzwand auf BW03 (Ost und West) Irritationsschutzwand IRW 5.200 und IRW 5.201 Irritationsschutzwände auf BW 05Ü Irritationsschutzwände IRW 5.202 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 5.203 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 6.200 und IRW 6.201 Fledermausüberflughilfe IRW 8.201 (Ost und West) Fledermausüberflughilfe IRW 8.203 (Nord und Süd) Irritationsschutzwände IRW 8.202 auf BW 15Ü Irritationsschutzwände IRW 9.02 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 9.205 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 12.200 (Ost und West) Fledermausüberflughilfen IRW 13.201 (Ost und West) Irritationsschutzwände IRW 13.200 auf BW 13Ü (Nord und Süd)

Buyer
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 32
buyer-email@mail.com
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