Stadt Gedern - Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Freianlagen im Bereich "Wasserrückhalt und Renaturierung"
Stadt Gedern - Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Freianlagen im Bereich "Wasserrückhalt und Renaturierung"
Die Stadt Gedern beabsichtigt die stufenweise Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Freianlagen zur Renaturierung von Fließgewässern und zur Schaffung von Wasserrückhalteflächen, Anlage von Säumen und Hecken, Entsiegelung der Wasserführung eines Bachs sowie das Aufstellen von Bänken zum Verweilen an verschiedenen Maßnahmenorten (vgl. im Einzelnen Maßnahme 1.0, 2.1, 2.2, 3.0 und 6.0). Ziel ist es, die Biodiversität zu steigern, die Umgebungsluft abzukühlen (u. a. durch Verdunstung von Wasser auf Retentionsflächen), die Grundwasserneubildung zu generieren und vor Starkregenereignissen zu schützen. Dafür sollen einst begradigte Bachläufe renaturiert werden. Zur Verringerung der Fließgeschwindigkeit sollen mehrere Bachschleifen angelegt, Grabentaschen und Mulden geschaffen, Wasserbausteine und Totholz eingebaut werden. Am oberen Ende der Maßnahmen soll eine natürliche Verengung geschaffen werden, sodass sich bei höherem Wasserstand (über Mittelwasser) das neu geschaffene Biotopgewässer füllen kann. Das Gewässer soll eine Retentionseinrichtung erhalten. Diese gewährleistet eine temporäre Wasserrückhaltung von mehreren Hundert Kubikmetern pro Maßnahme. Der Wasserabfluss soll über mehrere Kaskaden mit kleineren Biotoptümpeln zurück in die Bäche verlaufen. Das Gewässerumfeld soll auf einer Fläche von mehreren Tausend Quadratmetern naturnah gestaltet und aus der Bewirtschaftung genommen werden. Es sollen wertvolle Biotope zur Steigerung der Biodiversität entstehen. Die Anlagen sollen das Niederschlagswasser den umliegenden Kulturflächen zuführen, die Luftfeuchtigkeit erhöhen, lokal die Temperaturen absenken und den Hochwasserschutz verbessern. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt; optional werden sodann die Leistungsphasen 3 und 4 (Beauftragungsstufe 2), 5 bis 7 (Beauftragungsstufe 3), 8 (Beauftragungsstufe 4), und 9 (Beauftragungsstufe 5) im Sinne von § 39 Abs. 4 HOAI) abgerufen. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Beauftragungsstufen be-steht weder ganz noch teilweise. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.