MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD). Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5.795 Video-Koloskopien: 2.336 endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographien (ERCP): 1.050 Endosonographien: 347 Gesamtuntersuchungen im Jahr 2024: 9.528 Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind moderne Endoskopietürme sowie das dazugehörige Instrumentarium zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Medizintechnik in diesem Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie an moderne Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich. Im Zuge dieser Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräteparks erforderlich. Eine notwendige logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg möglichst flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sind. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen möglichst zu vermeiden. Ein solcher Mischbetrieb würde erhöhte Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung einschließlich der Logistik zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb, bei der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung sowie bei der Schulung des Personals verursachen. Für ein Haus der Supramaximalversorgung ist die systembezogene Standardisierung nicht lediglich ein wirtschaftlicher Gesichtspunkt. Sie unterstützt die Behandlungssicherheit und die therapeutische Kontinuität, reduziert technische Medienbrüche und begrenzt die kognitive Belastung des Personals bei wechselnden klinischen Einsatzsituationen. Diese Beschaffungsziele werden ausschließlich anhand der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten funktionalen, technischen und qualitativen Anforderungen bewertet; eine Herstellerpräferenz ist damit nicht verbunden. Die MHH betreibt derzeit sieben Endoskopiearbeitsplätze mit insgesamt 34 Endoskopen für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen gastroenterologischen Einsatzbereiche. Gegenstand der ausgeschriebenen Zielsystemlandschaft sind sieben vollständig funktionsfähige Endoskopiearbeitsplätze einschließlich der erforderlichen Video- und Lichtprozessortechnik, Monitorsysteme, Endoskope, endosonographischen Komponenten, KI-gestützten Diagnostikeinheiten, Zusatzgeräte, Integrations-, Installations-, Schulungs- und Einweisungsleistungen sowie der zugehörigen Wartungs- und Serviceleistungen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass einer der sieben Arbeitsplätze in einen ERCP-Untersuchungsraum integriert ist und die Darstellung des endoskopischen Videobildes auf dem Großbildmonitor und dem Assistenzmonitor des Röntgensystems erfolgt. Folglich sind die Monitore dieses Untersuchungsplatzes nicht Bestandteil der Ausschreibung. Ziel der Beschaffung ist die schrittweise oder, sofern wirtschaftlich und haushaltsrechtlich realisierbar, vollständige Umstellung der Gastroenterologie auf eine möglichst herstellerhomogene Endoskopiesystemplattform. Durch die Vereinheitlichung sollen insbesondere ein konsistentes Bedienkonzept, standardisierte klinische Abläufe, eine einheitliche Anwenderschulung, eine durchgängige technische Integration sowie eine verlässliche Service-, Ersatzteil- und Softwareversorgung gewährleistet werden. Die gesondert betriebene Doppelballonenteroskopie bleibt als medizinische Anwendung erhalten. Es handelt sich um einen vollständig nutzbaren Endoskopiearbeitsplatz, bestehend aus Videoprozessor, Haupt- und Assistenzmonitor, CO2-Insufflation und Absaugpumpe; die speziellen Ballonendoskope sind gesondert zu betrachten. Der vorhandene Arbeitsplatz kann im Falle technischer Kompatibilität mit der Systemplattform des Zuschlagsempfängers nach Maßgabe der nachstehenden Bestands- und Abrufregelung weiterbetrieben werden. Der Bedarf der MHH umfasst insgesamt sieben betriebsbereite Endoskopiearbeitsplätze. Sämtliche Bieter haben deshalb die vollständige Zielsystemlandschaft mit sieben neu zu liefernden Endoskopiearbeitsplätzen einschließlich sämtlicher zugehöriger Komponenten und Serviceleistungen anzubieten und im Preisblatt vollständig zu bepreisen. Die fachliche Bewertung, die Bewertung der Teststellung sowie die reguläre Investitions- und Servicekostenbewertung erfolgen grundsätzlich auf Grundlage dieser vollständigen Zielsystemlandschaft mit sieben neuen Arbeitsplätzen. Die im Leistungsverzeichnis und Preisblatt ausgewiesenen Mengen stellen, soweit nicht ausdrücklich eine Mindestabnahme bezeichnet ist, Höchstmengen der Rahmenvereinbarung dar. Aus der vollständigen Bepreisung entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf sämtlicher Positionen oder Höchstmengen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelabrufe richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den in den Vergabeunterlagen abschließend festgelegten Bedingungen. Mit der Abgabe und Unterschrift eines Angebots im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der Vertrag in vorliegender Form vom Bieter akzeptiert.