Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftrag-geber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München – nachfolgend „Dependance“ genannt.
Der AG hält über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner soweit wie möglich unmit-telbar in der Dependance vor.
Die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Dependance umfasst vier Lose:
Los 1 beinhaltet die allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG.
Los 2 beinhaltet die gynäkologische Versorgung der Bewohnerinnen gem. §§ 4, 6 AsylbLG.
Los 3 beinhaltet die pädiatrische Versorgung der Bewohnerinnen gem. §§ 4, 6 AlsylbLG.
Los 4 beinhaltet die psychiatrische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG.
allgemeinmedizinische Versorgung
Allgemeinmedizinische Versorgung in der Anker-Dependance ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, 80939 München untergebrachten Bewohner.
gynäkologische Versorgung
Gynäkologische Versorgung der in der Anker-Dependance ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, 80939 München untergebrachten Bewohner.
pädiatrische Versorgung
Pädiatrische Versorgung in der Anker-Dependance ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, 80939 München untergebrachten Bewohner.
psychiatrische Versorgung
Psychiatrische Versorgung in der Anker-Dependance ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, 80939 München untergebrachten Bewohner.