Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) Für die Anlagengruppen nach §53 HOAI ALG 4 + 5 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich seinwird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörigerBesonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zumVerwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogramme werden mitEinladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung derFinanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie dieBeauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurdennoch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELTerbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den imVgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.