Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.