Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof

Deadline:18 Nov 2026, 22:00

Tender information
Germany
Leipzig, Kreisfreie Stadt
Karlsruhe, Stadtkreis
Type
Prior information
Procedure
Open procedure
Ref. number
6102/2 E-3-2026/2
Planned procedure start date
29 Oct 2026 00:00
Contract type
Framework agreement
Duration
31/12/2026 - 31/12/2026
Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Buyer
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
buyer-email@mail.com
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68 days left
Important dates
10 Sept - Publication date
29 Oct - Planned procedure start date
18 Nov - Deadline
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