Kreis Herzogtum Lauenburg – Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung

Deadline:11 May 2026, 08:30

Tender information
Herzogtum Lauenburg
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
081003-2026
Duration
01/01/2027 - 31/12/2029
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Träger des Rettungsdienstes im Sinne von § 3 Abs. 1 SHRDG. Als solcher hat er die Gemeinnützige Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft mbH (HLR) gegründet. Der Gesellschaftszweck der HLR besteht insbesondere in der Organisation des Rettungsdienstes. In diesem Rahmen nimmt die HLR für den Kreis als Träger des Rettungsdienstes Aufgaben nach dem SHRDG im Zusammenhang mit der Durchführung des Rettungsdienstes wahr. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beabsichtigt der Kreis als Träger Dienstleistungsaufträge für die notärztliche Versorgung als Teil der Notfallrettung i. S. v. § 13 SHRDG im Wege einer Beauftragung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SHRDG zu erteilen. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG erfüllen.

Los 1: Rettungswache Mölln

Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Mölln, Am Brook 1, 23879 Mölln, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im Beauftragungszeitraum eine Verlegung der Rettungswachen. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. die HLR bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

Los 2: Notarztwache Ratzeburg

Notärztliche Besetzung des Notarztstandorts Ratzeburg, Röpersberg 4, 23909 Ratzeburg, an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Möglicherweise erfolgt im Beauftragungszeitraum eine Verlegung der Rettungswachen. In diesem Fall ist die Leistung ab dem Zeitpunkt der Verlegung vom neuen Standort aus zu erbringen. Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), die persönliche Schutzausrüstung und Schutzkleidung sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. die HLR bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.

Buyer
Kreis Herzogtum Lauenburg
buyer-email@mail.com
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Deadline passed
Important dates
30 Mar - Publication date
11 May - Deadline
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