Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG

Deadline:31 May 2026, 21:59

Tender information
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Type
Qualification system
Procedure
Unknown
Ref. number
2025-017-EU-Bekanntmachung
Duration
12 months
Los A) Frischkohle Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis oder auf Basis reagglomerierter Steinkohle (beide Typen werden vom AG abgeprüft) als Makeup-Kohle für Reaktivierungen. Los B) Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung von ehemals steinkohlebasierter Aktivkohle mit möglicher Beimischung von kokosnussschalenbasierter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit der durch den AG freigegebenen Frischkohle (siehe Los A) und Wiederanlieferung. Die Gesamtdauer einer Qualifizierung beläuft sich auf ca. 9-12 Monate. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung darf ein neuer, bisher nicht qualifizierter Lieferant an dem nächstmöglichen Bieterverfahren teilnehmen.

Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG

Los A) Frischkohle Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis oder auf Basis reagglomerierter Steinkohle (beide Typen werden vom AG abgeprüft) als Makeup-Kohle für Reaktivierungen. Los B) Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung von ehemals steinkohlebasierter Aktivkohle mit möglicher Beimischung von kokosnussschalenbasierter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit der durch den AG freigegebenen Frischkohle (siehe Los A) und Wiederanlieferung. Die Gesamtdauer einer Qualifizierung beläuft sich auf ca. 9-12 Monate. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung darf ein neuer, bisher nicht qualifizierter Lieferant an dem nächstmöglichen Bieterverfahren teilnehmen. – Lot nr.: 1 Frischkohle Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorbtionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung eines Filters vom Bewerber durchführen und mit dem zugelassenen Makeup auffüllen zu lassen, sowie ein Audit der Reaktivierungsanlage im Betrieb des Bewerbers vorzunehmen. Last tender date: 05/31/2026 21:59:00 Type of contract: Supplies Authority: Stadtwerke Düsseldorf AG Information URL: http://www.swd-ag.de Document URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY/documents Tenders URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY Duration contract months: 12 – Lot nr.: 2 Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorbtionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung eines Filters vom Bewerber durchführen und mit dem zugelassenen Makeup auffüllen zu lassen, sowie ein Audit der Reaktivierungsanlage im Betrieb des Bewerbers vorzunehmen. Last tender date: 05/31/2026 21:59:00 Type of contract: Supplies Authority: Stadtwerke Düsseldorf AG Information URL: http://www.swd-ag.de Document URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY/documents Tenders URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0Z5ZEY Duration contract months: 12

Frischkohle

Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorbtionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung eines Filters vom Bewerber durchführen und mit dem zugelassenen Makeup auffüllen zu lassen, sowie ein Audit der Reaktivierungsanlage im Betrieb des Bewerbers vorzunehmen.

Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung

Los A) Frischkohle Eigenschaften: - Benetzbarkeit / aufschwimmender Anteil kleiner oder gleich 0,6% (m/m) - Körnung 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm), bestimmt nach DIN EN 12902 - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % (gemäß DIN EN 12915-1) - Rütteldichte ca. 530 kg/m³, Schüttdichte ca. 460 kg/m³, bestimmt gemäß DIN EN 12915-1 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <1,9 sein, bestimmt gemäß DIN EN 12902 - Kugelhärte >90, bestimmt nach DIN EN 12915-1 - Aschegehalt maximal 15%, bestimmt nach DIN EN 12902 - Wassergehalt bei Anlieferung max. 5% - Weitere Verunreinigungen und Nebenbestandteile (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.2 "Verunreinigungen und Nebenbestandteile" Tabelle 1): max. 3% wasserlösliche Bestandteile, max. 0,002 g Zink / g Aktivkohle, bestimmt nach DIN EN 12902 - maximale Gehalte an wasserlöslichen und wasserextrahierbaren Stoffen (siehe DIN EN 12915-1 Punkt 6.2.3 "Wasserextrahierbare Substanzen" Tabelle 2): 10 µg/l Arsen, 0,5 µg/l Cadmium, 5 µg/l Chrom, 0,3 µg/l Quecksilber, 15 µg/l Nickel, 5 µg/l Blei, 3 µg/l Antimon, 3 µg/l Selen, 5 µg/l Cyanid, 0,02 µg/l PAK (Summe der Konzentrationen von Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Benzo(ghi)perylen, Indeno(1,2,3-cd)pyren) für das Extinktionswasser - Die in den relevanten DIN EN (12902 und 12915-1) angegebenen Prüfverfahren sind anzuwenden. Bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in den DIN EN angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Erfolgt eine Änderung der Rohstoffe (Gewinnungsstätte) oder des Herstellungsverfahrens der Aktivkohle, muss der AG spätestens vor Abruf einer Lieferung vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Anforderungen der relevanten Produktnorm unverändert eingehalten werden. Die einzusetzende Aktivkohle muss der DIN EN 12915-1 "Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle" entsprechen und nach §20 TrinkwV zugelassen sein ("Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß §20 TrinkwV Teil I b "Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden"). Die SWD hält sich an die Empfehlungen des DVGW-Arbeitsblattes W239 als das für Wasserversorger relevante technische Regelwerk. Für jede Frischkohleliefercharge zum Einsatz in der Reaktivierung ist dem AG ein Qualitätsnachweis (Analysenzertifikat der Liefercharge) mitzuliefern. Los B) Abholung, Reaktivierung und Wiederanlieferung Das Reaktivat hat den Vorgaben der DIN EN 12915-2 zu entsprechen, insbes.: - Körnung (nach Absiebung <0,6 mm): 8 x 30 mesh (0,6 - 2,36 mm) - Unterkornanteil maximal 5 %, Überkornanteil maximal 15 % - Ungleichförmigkeitskoeffizient U (d60/d10) soll <2,1 sein - Anhebung der Jodzahl um mindestens 200 mg Jod/g Aktivkohle gemäß DVGW-Regel W239. Die Jodzahl soll nach der Reaktivierung 750 mg Jod/g Aktivkohle nicht unterschreiten. Die Jodzahl der gebrauchten und der reaktivierten Aktivkohle ist anzugeben. - Die Prüfverfahren gemäß DIN EN 12915-2 Punkt 8 "Prüfverfahren" sind anzuwenden oder bei Anwendung anderer Verfahren (ATSM, Hausverfahren) ist die Vergleichbarkeit der angewendeten Methoden mit den in der DIN EN 12915-2 angegebenen Prüfverfahren zu belegen. Der AN muss jeder Lieferung von reaktivierter Aktivkohle ein Analysezertifikat beifügen, welches die Angaben der rückgelieferten Aktivkohle (Reaktivat und Frischkohle) spezifiziert. Erwartet werden dabei folgende Angaben: - Korngrößenverteilung nach EN 12902 - Ungleichförmigkeitskoeffizient U nach EN 12915-1 - Rütteldichte oder Schüttdichte nach EN 12915-1 (Es ist zwingend anzugeben, welcher Parameter bestimmt wird.) - Kugelhärte nach EN 12915-1 - Jodzahl nach EN 12902 (der zu Reaktivierenden Aktivkohle und der reaktivierten Aktivkohle ohne Makeup, optional zusätzlich auch die Jodzahl der resultierenden Rücklieferung) - Aschegehalt nach EN 12902 - Angabe des prozentualen Makeup-Anteils in der rückgelieferten Kohle (entspricht dem Abbrand- und sonstigem Prozessverlust) - Bezeichnung der zugegebenen Makeup-Kohle Es muss sichergestellt werden, dass die abgeholte Charge an Kohle nicht mit anderen Kohlen vermischt wird und dadurch sicher diese Charge zurückgeliefert wird. Dazu muss dem AG Beschreibung des Prozessablaufs der Reaktivierung zur Verfügung gestellt werden, um dies nachvollziehen zu können. Weitere Punkte: - Speditionsleistungen: Die Reinigung des Silofahrzeuges in einer zertifizierten Tankreinigungsanlage vor dem Transport ist zu belegen (Reinigungszertifikate obligatorisch). Die Aktivkohlequalität darf durch den Transport nicht negativ verändert und/oder die Aktivkohle darf nicht mit Fremdstoffen kontaminiert werden. Daher sind Vorgänge und Einbauten im Silo, die die Qualität der Kohle negativ beeinflussen können, zu vermeiden. Die zum Transport eingesetzten Silofahrzeuge dürfen ausschließlich für Trinkwasserkohlen genutzt werden. - Logistik: zwei Filter/Woche möglich Rücklieferung innerhalb von 14 Tagen - Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit: Einreichen geeigneter Zertifikate als Beleg (mindestens ISO 9001 und ISO 14001) - Verfahren: Stufe 1 "Teilnahmeantrag" Mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber die unter "Bedingungen" genannten Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen Stufe 2: "Material zum Test": Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zu lassen, um physikalisch-chemische Analysen, Adsorbtionstests und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positiver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Stufe 3: In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor, eine Reaktivierung eines Filters vom Bewerber durchführen und mit dem zugelassenen Makeup auffüllen zu lassen, sowie ein Audit der Reaktivierungsanlage im Betrieb des Bewerbers vorzunehmen.

Buyer
Stadtwerke Düsseldorf AG
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Deadline passed
Important dates
28 May - Publication date
31 May - Deadline
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Mercell Logo

Feel free to reach out!

Mercell is the leading European provider of e-tendering and procurement systems, and information between buyers and suppliers in the professional market.

We appreciate your input.

© Mercell Group 2026

Terms & Conditions and Privacy Notice

Mercell Group

  • Email: post@mercell.com
  • Phone: +47 21 01 88 00
  • Address: Askekroken 11, 0277 Oslo, Norway

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.