TBA Kraftisried - Pacht der Anlage und Pflichtenübertragung
TBA Kraftisried - Pacht der Anlage und Pflichtenübertragung
--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Leistungen umfassen die Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage sowie deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflichten gem. § 3 Abs. 1 TierNebG. Diese Pflichten sind abholen, sammeln, kennzeichnen, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten, verwenden oder beseitigen von Materialien nach TierNebG. - Die Vertragsunterlagen im Stand der Bekanntmachung (vor Eintritt in die Verhandlungen) sehen im Wesentlichen folgenden Leistungsinhalt vor: • Der Zweckverband als Konzessionsgeber verpachtet die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried zum Zweck des Betriebs der Anlage und zur umfassenden Erfüllung der Beseitigungspflichten nach § 3 Abs. 1 TierNebG. • Die Pflichten zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs.3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Gebiet des Konzessionsgebers werden übertragen. • Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind bedarfsgerecht zu sammeln und abzuholen. • Der Zweckverband als Konzessionsgeber wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vollständige Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und für die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen. - Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen. ---