Markterkundung gem. § 28 VgV - Granulare weltweite Daten zum globalen Hedgefondssektor
Markterkundung gem. § 28 VgV - Granulare weltweite Daten zum globalen Hedgefondssektor
Die Markterkundung hat zum Ziel, Informationen über das Leistungsangebot von granularen weltweiten Daten zum globalen Hedgefondssektor sowie zu Kosten und Folgekosten, technischen Anbindungsmöglichkeiten, Transportverschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung, DSGVO, Identifier, Lizenzarten, Nutzungsrechten dieser zu erhalten. Die im Rahmen der Markterkundung zu prüfenden Daten sollen nachfolgende Merkmale aufweisen: a. Stammdaten der Hedgefonds: - Fondsidentifier (eindeutige Identifikation des Fonds): Falls möglich, externe Identifier wie ISIN oder LEI. - Fondsdomizil (juristischer Sitz des Fonds) - Fondstyp und Anlagefokus - Strategie/Ausrichtung des Fonds - Zielregion(en) - Gründungsdatum des Fonds - Angaben zu verbundenen Dienstleistern (z. B. Broker, Depotbank) - Granularität auf Ebene des einzelnen Fonds b. Flussdaten: - Fondsvermögen/Nettofondsvermögen - Fondsrenditen - Mittelzu- und -abflüsse auf Ebene des einzelnen Fonds bzw. der einzelnen Anteilsklasse c. Portfoliodaten: - Gehaltene Vermögensgegenstände (Wertpapiere, Cash, andere Assets), Asset-by-Asset oder zumindest in aggregierter Form - Long- und Short-Positionen (oder Net-Positionen) in Vermögensgegenständen, Asset-by-Asset oder zumindest in aggregierter Form - Long- und Short-Positionen (oder Net-Positionen) in bestimmten Strategien - Nach Möglichkeit weitere Angaben zu den Vermögensgegenständen auf Portfolio-ebene, z.B. zum Einsatz von Derivaten d. Zeitliche Anforderungen: - Zeitnahe Bereitstellung der Daten mit möglichst geringem zeitlichem Versatz - Hohe Frequenz der Daten (mindestens monatlich, bestenfalls wöchentlich) e. Geografische und historische Abdeckung: - Weltweite Abdeckung aller relevanten Hedgefondsdomizile - Historische Daten (Vergangenheitswerte sowie Daten am aktuellen Rand) - Berücksichtigung auch bereits aufgelöster Fonds (z. B. Hedgefonds, die in der Vergangenheit bestanden und inzwischen liquidiert wurden) Zur Überprüfung der Angaben sollen Testzugänge (Softwarezugänge, CSV-Export, etc.) zu den Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten müssen in den Tresoren der Deutschen Bundesbank (temporär) gespeichert werden dürfen, und sie sollten für den Testzeitraum auch mit anderen Daten verbunden werden dürfen, damit geprüft werden kann, inwiefern die Daten für Analysen der Deutschen Bundesbank nützlich sind.