Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch)
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10 (Abbruch) zu den §§ 34 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto) 5.156.867,93 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 213.853,62 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff. HOAI i.V. Anlage 12
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 5 bis 9 Das Leistungsbild umfasst folgende Objekte gemäß Anlage 12.2 HOAI: Gruppe 1 (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung): Löschwasserversorgung Gruppe 2 (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung): Regenwasserkanal, Regenwasserrückhaltung 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Angebotskalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Anrechenbare Kosten, Regenwasserkanal, KG 500 netto) 890.940,00 €, HZ III Anrechenbare Kosten, Regenwasserrückhaltung, KG 500 (netto) 375.705,00 €, HZ II Anrechenbare Kosten, Löschwasserversorgung, KG 500 (netto) 205.487,00 €, HZ III Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. xxx
Verkehrsanlagenplanung gemäß § 45 ff. HOAI i.V. Anlage 13
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.