EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027

Deadline:6 Aug 2026, 08:00

Tender information
Augsburg, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2026000226
Duration
16/10/2026 - 30/07/2027
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume

Vom Auftragnehmer sind Lärmkartierungen für alle Hauptverkehrsstraßen in Bayern außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Hauptverkehrsstraßen sind in erster Linie Bundesautobahnen, Bundes- und Staatsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr bezogen auf die Straßenverkehrszäh-lung (SVZ) 2025. Unseren vorläufigen Auswertungen nach sind insgesamt ca. 7.800 km Straßen betroffen, wobei rd. 2.600 km auf Autobahnen entfallen. Hierbei sind neben den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechnungsvorschriften insbesondere die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-ULR), die der §§ 47 a – f BImSchG sowie die der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 28.05.2021 zu beachten.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für die Großflughäfen München und Nürnberg

Vom Auftragnehmer sind für die Großflughäfen München und Nürnberg Lärmkartierungen durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. In der 2027 durchzuführenden fünften Runde der Lärmkartierung sind als Großflughäfen erneut die Verkehrsflughäfen München und Nürnberg zu kartieren. Die Erstellung der hierfür benötigten DES ist Teil der Leistung. Das Betriebsjahr 2026 ist als maßgeblicher Beurteilungszeitraum zu verwenden.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Augsburg

Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Augsburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 3 zu entnehmen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Ingolstadt

Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Ingolstadt in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 4 zu entnehmen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum München

Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet München in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 5 zu entnehmen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen

Vom Auftragnehmer sind für die Ballungsräume Nürnberg, Fürth und Erlangen in ihren kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 6 zu entnehmen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Regensburg

Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Regensburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 7 zu entnehmen.

Durchführung der Lärmkartierung gemäß EG-ULR für den Ballungsraum Würzburg

Vom Auftragnehmer sind für das Stadtgebiet Würzburg in seinen kommunalen Grenzen Lärmkartierungen gemäß EG-ULR durchzuführen und die Projektergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Lärmkartierungen sind Staßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm. Details sind der Leistungsbeschreibung des Los 8 zu entnehmen.

Buyer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
buyer-email@mail.com
organization number

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