SL 46-26O - Arbeitsmarktdienstleistung nach SGB II zur Aktivierung und Motivierung von Bürgern im Leistungsbezug mit individuellem Unterstützungsbedarf
Los 1 - Standort Stralsund
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Motivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) mit individuellem Unterstützungsbedarf. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Unterstützungen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter darauf ausgerichtet sein, die Vorbereitung, Anbahnung, Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit im größtmöglichen Umfang zu fördern.
Los 2 - Standort Grimmen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Motivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) mit individuellem Unterstützungsbedarf. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Unterstützungen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter darauf ausgerichtet sein, die Vorbereitung, Anbahnung, Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit im größtmöglichen Umfang zu fördern.
Los 3 - Standort Bergen auf Rügen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Motivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) mit individuellem Unterstützungsbedarf. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Unterstützungen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter darauf ausgerichtet sein, die Vorbereitung, Anbahnung, Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit im größtmöglichen Umfang zu fördern.
Los 4 - Standort Ribnitz-Damgarten
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Motivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) mit individuellem Unterstützungsbedarf. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Unterstützungen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter darauf ausgerichtet sein, die Vorbereitung, Anbahnung, Aufnahme, Ausweitung oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit im größtmöglichen Umfang zu fördern.