Beschaffung einer Software für das Schwachstellenmanagement einschließlich Lizenzen, Implementierungs-, Betriebs- und Unterstützungsleistungen
Beschaffung einer Software für das Schwachstellenmanagement einschließlich Lizenzen, Implementierungs-, Betriebs- und Unterstützungsleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung, Einführung, Integration, Betreuung und Weiterentwicklung eines Schwachstellenmanagements für die IT-Landschaft des Auftraggebers. Ziel der Beschaffung ist die Überführung eines bereits vorhandenen technischen Grundaufbaus in einen stabilen, dauerhaft betreibbaren und zukunftsfähigen Regelbetrieb. Hierzu sind eine geeignete Softwarelösung einschließlich der erforderlichen Lizenzen oder Subscriptions sowie die für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlichen Dienstleistungen bereitzustellen. Die Lösung soll die strukturierte Identifikation, Analyse, Bewertung, Priorisierung und Nachverfolgung von Schwachstellen innerhalb der IT-Landschaft des Auftraggebers ermöglichen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Bereitstellung, Einrichtung, Konfiguration, Integration, Optimierung und laufende Betreuung der Lösung. Hierzu gehören die Einbindung in die bestehende System- und Prozesslandschaft des Auftraggebers, die Unterstützung bei der Herstellung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, die Verbesserung der Scan-Abdeckung, die Optimierung der Datenqualität sowie die Bereitstellung geeigneter Reporting-, Analyse- und Steuerungsfunktionen. Darüber hinaus sind bestehende IT-Service-Management-Prozesse zu unterstützen und geeignete Schnittstellen zur Übernahme, Verarbeitung und Weitergabe relevanter Informationen bereitzustellen. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen, Stundenansätze, Referenzmengen, Bedarfswerte und Höchstmengen dienen ausschließlich der Ermittlung des Auftragswertes, der Vergleichbarkeit der Angebote sowie der Zuschlagswertung. Ein Anspruch auf tatsächlichen Abruf dieser Mengen oder Leistungen besteht nicht.