IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2: restliche Bundesverwaltung

Deadline:2 Jul 2026, 09:30

Tender information
Germany
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2
Contract type
Framework agreement
Duration
12 months
IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python

IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2: restliche Bundesverwaltung

Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF" ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesverwaltung" (dieses Verfahren) Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesveraltung" kann bis zu einer Höchstmenge von 34.274 Personentagen abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der zwei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01. Besondere Bewerbungsbedingungen_VV2". Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr infrage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.

Buyer
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
buyer-email@mail.com
organization number

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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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18 days left
Important dates
1 Jun - Publication date
2 Jul - Deadline
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