Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Stadt Bremerhaven“
Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel „Stadt Bremerhaven“
Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 BremÖPNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Stadt Bremerhaven“ im Gebiet der Stadt Bremerhaven mit abgehenden Linienabschnitten in das Gebiet des benachbarten Landkreises Cuxhaven. Der ÖDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen, geänderte Nahverkehrsplanungen oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. Der Umfang beträgt etwa 4.483.873 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (inkl. Anruf-Linientaxi, ALT). Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassen Verkehrsdienste betraut. Dem Betreiber wird für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.