Neubau Hallenbad Iphofen – Objektplanung Freianlagen
Neubau Hallenbad Iphofen – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen (Architektenleistungnach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff) ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungender Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörigerBesonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zumVerwendungsnachweis (weitere Stufe) (beabsichtigte Förderprogramme werden mit Einladungin Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- undFördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragungmit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keinePlanungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen erbracht. ● Der AG geht davonaus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagenabgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.