IWB, Rohrleitungsbau Gas & Wasser bei Netzprojekten
Versorgungleitungsbau Wasser
Versorgungleitungsbau Wasser: Wasser-Provisorien Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Bauphase werden in einzelnen Projekten temporäre Wasseranschlüsse erstellt. Die Stammleitung des Provisoriums wird aus Polyethylen-Rohren ausgeführt und mittels Anbohrschellen vom bestehenden Wassernetz eingespeist. Grundsätzlich erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und einem Schlauch. Kann die Anbindung auf Allmend nicht erfolgen, wird der Schlauch direkt am Wasserzähler angebunden. Die Wasserzähler sind in der Liegenschaft zu belassen und nach Möglichkeit nicht auszubauen. Es sind ausschliesslich von der IWB bereitgestellte Schläuche mit gültiger SVGW- und KTW-Zulassung zu verwenden. Die Schläuche werden von der IWB kostenlos zur Verfügung gestellt, sind mindestens 24 Stunden vor deren Einbau zu bestellen und innerhalb von 48 Stunden zu verbauen, um den hygienischen Anforderungen zu entsprechen. Die Polyethylen-Rohre für die Stammleitungen dürfen nicht wiederverwendet werden. Das Provisorium ist nach Terminabsprache oder Aufforderung durch die IWB zeitnah zu demontieren und die Schläuche an IWB zurückzugeben. Im Weiteren ist der Anhang D4 «18.1.12 Temporäre Wasseranschlüsse» zu beachten. Versorgungsleitungsbau Wasser Nachdem vorgängig sämtliche temporären Wasseranschlüsse (Provisorien) für die betroffenen Liegenschaften erstellt wurden, kann die zu ersetzende Versorgungsleitung ausser Betrieb genommen und vom Trinkwassernetz getrennt werden. Das netzseitige Rohrleitungsstück ist nach der Trennung fachgerecht mittels Kappe oder Zapfen zu verschliessen. Anschliessend erfolgt die Verlegung der neuen Versorgungsleitung mit den dazugehörigen Armaturen. Vor der Einbindung der neu verlegten Versorgungsleitung in das bestehende Trinkwassernetz ist eine Druckprüfung nach SVGW-Richtlinie W4 durchzuführen. Für die mikrobiologische Wasseruntersuchung ist die Leitung vorgängig gemäss den Vorgaben im BHB-Wasser fachgerecht zu spülen. Die Spülung ist mittels MID-Durchflussmessgerät zu erfassen und zu dokumentieren. Die entsprechenden Messwerte sind in einem Protokoll festzuhalten und der IWB zur Verfügung zu stellen. Eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durch das IWB-Wasserlabor ist zwingend erforderlich. Das Wasserlabor wird nach Terminabsprache durch die IWB aufgeboten. Nach erfolgreicher mikrobiologischer Wasseruntersuchung und der Freigabe durch die IWB-Montageleitung kann die neue Versorgungsleitung in das Trinkwassernetz eingebunden werden. Anschliessend sind die nicht zu sanierenden Anschlussleitungen vom Provisorium auf die neue Versorgungsleitung umzuhängen. Stahl- und Gussleitungen mit Dimensionen ab DN 200, welche im Erdreich verbleiben, werden nach der Stilllegung durch die Tiefbauunternehmung verfüllt. Hierfür sind an den Rohrenden Anschlussstücke erforderlich, die durch den Zuschlagsempfänger zu montieren sind. Die dafür notwendigen Bauteile (siehe Anhang C32) sind durch den Zuschlagsempfänger zu liefern und zu montieren. Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D1-D14 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts.
Anschlussleitungsbau Gas & Wasser
Anschlussleitungsbau Gas & Wasser: Wasser- und Gas-Provisorien Zur Sicherstellung der Versorgung während der Bauphase werden bei einzelnen Projekten temporäre Wasser- und Gasanschlüsse erstellt. Die Stammleitung des Provisoriums wird jeweils aus Polyethylen-Rohren ausgeführt und mittels Anbohrschellen vom bestehenden Wasser- bzw. Gasnetz eingespeist. Bei Wasser-Provisorien erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend grundsätzlich ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und eines Schlauchs. Kann die Anbindung auf Allmend nicht erfolgen, wird der Schlauch direkt am Wasserzähler angebunden. Die Wasserzähler sind in der Liegenschaft zu belassen und nach Möglichkeit nicht auszubauen. Es sind ausschliesslich von der IWB bereitgestellte Schläuche mit gültiger SVGW- und KTW-Zulassung zu verwenden. Die Schläuche werden von der IWB kostenlos zur Verfügung gestellt, sind mindestens 24 Stunden vor deren Einbau zu bestellen und innerhalb von 48 Stunden zu verbauen, um den hygienischen Anforderungen zu entsprechen. Die Polyethylen-Rohre für die Stammleitungen dürfen nicht wiederverwendet werden. Bei Gas-Provisorien erfolgt die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und Polyethylen-Rohr. Auf dem Abgang der Anbohrschelle ist zwingend ein Kugelhahn vorzusehen. Die Polyethylen-Rohre dürfen wiederverwendet werden. Das Provisorium ist nach Terminabsprache oder Aufforderung durch die IWB zeitnah zu demontieren. Bei Wasser-Provisorien sind die Schläuche an die IWB zurückzugeben. Im Weiteren sind die Anhänge D4 «18.1.12 Temporäre Wasseranschlüsse», D21 «18.1.7 Bau von AL-Provisorien» zu beachten. Anschlussleitungsbau Die Koordination des Montagetermins sowie der genauen Einsatzzeit mit dem Kunden erfolgt schriftlich durch die IWB. Anschlussleitungen mit einem Nenndurchmesser bis DN50 werden mittels Anbohrschellen an den bestehenden Versorgungsleitungen angeschlossen. Anschlussleitungen mit einem Nenndurchmesser von DN65 und grösser sind durch Einbau eines T-Stücks an die Versorgungsleitung anzuschliessen. Die Abdichtung der Hauseinführungen bis DN50 erfolgt durch den Zuschlagsempfänger mittels Dichtungsmanschette und Verguss mit Quellmörtel. Bei Hauseinführungen ab DN65 ist die Abdichtung mittels Pressring vorzunehmen. Pressringe kommen insbesondere bei grösseren Hauseinführungen zum Einsatz, da die Tiefbauunternehmen die Kernbohrungen von aussen besser zu mörteln können. Dadurch bleibt die Wand innerhalb der Liegenschaft sauber (siehe Anhang C10 und C23). Für Hauseinführungen im Zivilschutzbereich sind Pressringe in den Dimensionen 5/4 und 11/2 Zoll zu liefern und zu montieren. Diese müssen die Zulassung des Bundesamtes für Zivilschutz BZS T 12-001 aufweisen (siehe Anhang C22). Nach der Montage erfolgt für die Qualitätssicherung eine Druckprüfungen der Gas-Anschlussleitungen oder eine visuelle Sichtprüfungen der Wasserleitungen. Die Prüfungen sind zu protokollieren. Vor der Inbetriebnahme sind sämtliche Leitungen zu spülen. Beim Ersatz von Gas-Anschlussleitungen im Relining-Verfahren können Sanierungskapseln eingesetzt werden (siehe Anhang C21). Dabei wird zunächst die bestehende Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung getrennt und in der Liegenschaft Wandbündig abgeschnitten. Anschliessend wird die bestehende Anschlussleitung gereinigt und die Rohrkapsel eingebracht. Nach der Montage wird die Rohrkapsel innen und aussen mit Expansionsharz (z.B. Tangit 3000) wasser- und gasdicht verschlossen. Der Einsatz von Sanierungskapseln ist keine Standardlösung, sondern erfolgt situationsbedingt und ausschliesslich im Rahmen der Projektierung durch die IWB. Bei Ersatz der Anschlussleitungen wird die Kunden-Hausinstallation gemäss den geltenden IWB-Ausführungsbestimmungen bis zu drei Meter ab dem Gebäudeeintritt (Übergabestelle IWB/Kunde) miterneuert, um die Koordination zu erleichtern und Gas- sowie Wasserunterbrüche zu minimieren. Überschreitet die Länge der Hausinstallation ab dem Gebäudeeintritt drei Meter, ist die gesamte Hausinstallation vom Kunden über eine konzessionierte Installationsfirma in Auftrag zu geben. In diesem Fall hat der Zuschlagsempfänger keinen Auftrag zur Anpassung der Hausinstallation. Die im Zuge der Bohr- und Pressarbeiten zur provisorischen Abdichtung gegen Wassereintritt in den Mauerdurchbrüchen eingesetzten Abdichtstopfen sind nach Abschluss des Projekts objektspezifisch (projektetappenweise) zu sammeln und an das IWB-Zentrallager zurückzugeben. Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D1-D29 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts. Stilllegung von Anschlussleitungen Gas & Wasser Vor der eigentlichen Stilllegung durch den Zuschlagsempfänger wird die Hausinstallation bauseits durch den Kunden zurückgebaut und der Hauptabsperrhahn (IWB) verzapft. Die Koordination des Stilllegungsdatums der Anschlussleitung sowie die genaue Einsatzzeit mit dem Kunden erfolgt schriftlich durch die IWB. Anschlussleitungen bis Nenndurchmesser DN50 sind in der Regel mittels Anbohrschellen an die Versorgungsleitung angeschlossen. Anschlussleitungen ab Nenndurchmesser DN65 sind in der Regel mittels T-Stück an die Versorgungsleitung angeschlossen. Gasanschlussleitungen bis Nenndurchmesser DN50 dürfen unter Druck getrennt werden. Die Trennung von Gasanschlussleitungen ab Nenndurchmesser DN65 hat unter Einsatz von Blasensetzgeräten an der Versorgungsleitung zu erfolgen. Für die Trennung von Wasseranschlussleitungen kann die Versorgungsleitung strassenabschnittweise durch das Schliessen der Armaturen ausser Betrieb genommen werden. Nach der Trennung der Anschlussleitungen ist die Öffnung (Bohrloch) an der Versorgungsleitung fachgerecht mittels Blindschelle abzudichten. Anschliessend ist die stillgelegte Anschlussleitung bei Gas nach dem Erreichen des gasfreien Zustands sowie bei Wasser sowohl innerhalb der Liegenschaft als auch im Aussenbereich fachgerecht zu verschliessen und abzudich
Versorgungsleitungsbau Gas
Versorgungsleitungsbau Gas: Gas-Provisorien Zur Sicherstellung der Gasversorgung während der Bauphase werden bei einzelnen Projekten temporäre Gasanschlüsse erstellt. Die Stammleitung des Provisoriums wird aus Polyethylen-Rohren ausgeführt und mittels Anbohrschellen vom bestehenden Gasnetz eingespeist. Die Anbindung der bestehenden Anschlussleitungen auf Allmend ab der Stammleitung mittels Anbohrschelle und mit Polyethylen-Rohren. Auf dem Abgang der Anbohrschelle ist zwingend ein Kugelhahn vorzusehen. Die Polyethylen-Rohre dürfen wiederverwendet werden. Das Provisorium ist nach Terminabsprache oder Aufforderung durch die IWB zeitnah zu demontieren und die Schläuche an IWB zurückzugeben. Im weiterem ist der Anhang D21 «18.1.7 Bau von AL-Provisorien» zu beachten. Versorgungsleitungsbau Gas Nachdem vorgängig sämtliche temporären Gasanschlüsse (Provisorien) für die betroffenen Liegenschaften erstellt wurden, kann die zu ersetzende Versorgungsleitung unter Einsatz von Blasensetzgeräten und unter Aufsicht der Montageleitung der IWB ausser Betrieb genommen, vom Gasnetz getrennt und in einen gasfreien Zustand gebracht werden. Das netzseitige Rohrleitungsstück ist nach der Trennung fachgerecht mittels Kappe oder Zapfen zu verschliessen. Anschliessend erfolgt die Verlegung der neuen Versorgungsleitung mit den dazugehörigen Armaturen. Vor der Einbindung der neu verlegten Versorgungsleitung in das bestehende Gasnetz ist eine Druckprüfung nach SVGW-Richtlinie G2 durchzuführen. Nach erfolgreicher Druckprüfung und Abnahme der Leitung durch die IWB kann die Leitung unter Aufsicht der IWB-Montageleitung mittels Blasensetzgeräten in das Gasnetz eingebunden und in Betrieb genommen werden. Anschliessend sind die nicht zu sanierenden Anschlussleitungen vom Provisorium auf die neue Versorgungsleitung umzuhängen. Die Arbeitsmittel; Blasensetzgerät und Mobile Gasfackel werden von der IWB zur Verfügung gestellt. Hierfür sind an den Rohrenden Anschlussstücke erforderlich, die durch den Zuschlagsempfänger zu montieren sind. Die dafür notwendigen Bauteile (siehe Anhang C32) sind durch den Zuschlagsempfänger zu liefern und zu montieren. Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D1-D14 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts. Ergänzende Informationen und Detailanforderungen sind den Anhängen D15-D29 zu entnehmen und sind Bestandteil dieses Lastenhefts.