Konferenz- und Veranstaltungsbewirtung sowie Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie (Mitarbeiterverpflegung)
Konferenz- und Veranstaltungsbewirtung sowie Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie (Mitarbeiterverpflegung)
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über folgende Dienstleistungen: a) Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie/ Mitarbeiterverpflegung: Im Rahmen einer vollwertigen Gemeinschaftsverpflegung sind in der Gemeinschaftsgastronomie arbeitstäglich im Rahmen eines abwechslungsreichen Wochenspeiseplans mindestens zwei Menülinien, davon in der Regel ein vegetarisches Gericht sowie außerdem eine Zwischenverpflegung anzubieten. Grds. können bis zu 250 Bedienstete die Gemeinschaftsgastronomie nutzen. Die Anzahl der ausgegebenen Essen schwankt aktuell zwischen 50 - 80 Portionen/Arbeitstag. Die Verpflegungsleistungen sind unmittelbar mit den Beschäftigten abzurechnen. Sie werden vom G-BA in beschränktem Umfang bezuschusst. Im Übrigen erfolgt die Mitarbeiterverpflegung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Auftragnehmers. b) Bewirtung von Besuchern/ Gästen im Rahmen eines Konferenz-/Sitzungscaterings in der Gemeinschaftsgastronomie. Pro Tag sind durchschnittlich 80 Personen mit einem Mittagstisch zu versorgen. Es sind zwei Menülinien anzubieten. Die Vergütung erfolgt durch den G-BA. Weiter sind optional weitere Cateringleistungen für Sonderveranstaltungen zu erbringen. c) Sitzungsservice (Personalgestellung) einschließlich Beschaffung und Organisation von Verbrauchsgütern. Der Sitzungsservice umfasst die Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungs- und Konferenzräume für Sitzungen, Konferenzen und Veranstaltungen (Ein- und Abdecken von Geschirr, Bereitstellung Kalt- und Warmgetränke etc., Reinigung Konferenztische, Organisation und Bewirtschaftung der Bistroküchen in den Konferenzetagen). In der Regel ist der Sitzungsservice in einem Umfang von wöchentlich (außer feiertags) insgesamt bis zu 100 Personenstunden Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu gewährleisten. Der Sitzungsservice wird mit einem Pauschalbetrag pro Monat vergütet. Der G-BA überlässt dem Auftragnehmer die Räumlichkeiten der Gemeinschaftsgastronomie (Küche und Gastraum) sowie das vorhandene Inventar unentgeltlich. Die Warmverpflegung ist extern zuzubereiten und kann in der Gemeinschaftsgastronomie nur aufbereitet werden. Die Aufgaben der Geschäftsstelle des G-BA machen einen sehr hohen Sicherheitsstandard erforderlich. Die Arbeitsprozesse und Beratungsvorgänge im G-BA unterliegen der besonderen Vertraulichkeit. Dem hat der Auftragnehmer angemessen Rechnung zu tragen.