Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn beabsichtigen daher am Entsorgungszentrum Heilbronn, Vogelsangklinge 1, 74076 Heilbronn ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten, das 2027 bezugsfertig sein soll. Es soll alle Anforderungen an zeitgemäße Arbeitsplätze erfüllen und kurze Wege zwischen den einzelnen Arbeitsorganisationseinheiten ermöglichen. Die Anwendung des zirkulären Bauens sowie die Verwendung von Recycling-Baustoffen ist gewünscht. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Planung sowie der vielfältigen Möglichkeiten des zirkulären Bauens hat sich die Stadt Heilbronn entschlossen, einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für den Neubau auszuloben. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird nun das anschließende Vergabeverfahren über eine Vergabeplattform abgewickelt. Die weitere Kommunikation und die Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen. Andere Übermittlungsarten des Angebots, wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail, sind ausgeschlossen und führen zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren.
2079_VgV_A+TWP
Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 8 ebenfalls zu beauftragen. § 51 HOAI / Tragwerksplanung beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphase 6 ebenfalls zu beauftragen. Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung ist vorgesehen. Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Stadtrat. Folgende Nachweise zur Eignung sind gemäß § 75 VgV zur Verhandlung auf Anforderung vorzulegen: Nachweis Berufshaftpflicht