Gigabitausbauprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit anschließenden Netzbetrieb für 84 Monate
Stadt Köthen (Anhalt): 1274 unterversorgte Adressen
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
Südliches Anhalt: 1219 unterversorgte Adressen
Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.