Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
Beschreibung des Auftrags Ausgangssituation: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Die fachliche Beratung im Bereich Wasser verfolgt das Ziel, die fachliche Begleitung und Beratung während der Rahmenplanung im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers der SEM Ostfeld (siehe Anlage 2 - Übersichtsplan Bearbeitungsbereich) mit Schwerpunkt auf die Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes und dem Umgang mit der Ressource Wasser zu gewährleisten. Dem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser wird während der Rahmenplanung eine hohe Bedeutung beigemessen. Zum einem erarbeiten die ESWE Versorgungs AG gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben der LHW (ELW) parallel zur Rahmenplanung ein nachhaltiges Wasserver- und Wasserentsorgungskonzept, welches städte- und freiraumplanerisch in das neue Stadtquartier überführt werden soll. Zum anderem ist im Kontext des fortschreitenden Klimawandels und den damit verbundenen Auswirkungen (u.a. Starkregenereignisse, Hitzestress) ein ganzheitliches Konzept zu entwickeln, wie das Stadtquartier im Hinblick auf einen nachhaltigen und bewussten Umgang mit der Ressource Wasser ausgerichtet werden sollte und welche Synergien z.B. in der Freiraumgestaltung oder zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten sich daraus resultierend ergeben können. Es sollen Umsetzungsstrategien einschließlich Planungshinweise für den öffentlichen sowie privaten Raum aufgezeigt werden. Zu betrachten ist dabei die gesamte Quartiersebene mit den funktional zusammenhängenden Räumen und Anlagen bis hin zu den Baufeldern mit Hochbauten und Freiräumen. In diesem Rahmen sollen Qualitätskriterien für den Umgang mit der Ressource Wasser festgelegt und synergetisch u.a. mit dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Einklang gebracht werden. Durch die fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Wasser zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die Belange im Umgang mit der Ressource Wasser entsprechend zu berücksichtigen. Vor allem sollen Synergien und Potentiale mit dem Städtebau sowie der Freiraumplanung aufgezeigt werden, um im Sinne eines nachhaltigen Stadtquartiers die Belange bestmöglich zukunftsgerichtet aufeinander abzustimmen und die Ziele einer Schwammstadt zu verfolgen. Folgende Unterlagen bzw. Vorgaben sind bei der fachlichen Beratung zu berücksichtigen und während der Rahmenplanung immer wieder kritisch auf Ihre Zielausrichtung bzw. Weiterentwicklungspotentiale zu prüfen: - städtebauliche Rahmenbedingungen und Vorgaben aus der Entwicklungsatzung, - das vorhandene Wettbewerbsergebnis (Siegerentwurf Stadtquartier/Landschaftsraum), - das parallel zur Rahmenplanung zu entwickelnde Wasserver- und Wasserentsorgungskonzept, sowie durchgeführte Voruntersuchungen, die durch die ESWE/ELW bzw. im Auftrag der ESWE/ELW erstellt werden - Aktuelle rechtliche Anforderungen und Vorgaben im Umgang mit Niederschlagswasser und der Bewirtschaftung von Wasser Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.