Los 1 - ThAi.7018 - Kontrollprüfung Erdbau DRV und FluMu, Los 2 - GuAu.7028 - Kontrollprüfung Erdbau BA1 und BA2

Deadline:31 Jul 2026, 08:00

Tender information
Deggendorf
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
M-038-26
Duration
05/10/2026 - 20/12/2030
Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken. Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

ThAi_7018

Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

GuAu_7028

Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

Buyer
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
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